Europäischer Data Act

Ab dem 12. September 2025 gilt der Europäische Data Act (EDA). Entdecken Sie, was dies für Sie als Partner von smarten Geräten bedeutet und wie Sie die Regeln einhalten.

Ab dem 12. September 2025 gilt der European Data Act (EU Data Act). Dieses europäische Gesetz verpflichtet Sie als Partner, Kunden vorab über die Daten zu informieren, die verbundene Artikel, wie smarte Geräte, sammeln. Denken Sie zum Beispiel an Saugroboter, Smartwatches (oder andere Fitnessgeräte), smarte Beleuchtung (steuerbar per App) oder andere Haushaltsgeräte mit Internetverbindung (unter anderem Waschmaschinen, Babyphone, Waagen, Türklingeln, Thermostate, Kühlschränke). Sie sind als Partner selbst für die Bereitstellung dieser Informationen verantwortlich. Wir helfen Ihnen mit einer Erklärung und einer praktischen Upload-Möglichkeit auf dem Weg.

Was beinhaltet der Data Act?

Der EU Data Act (auf Deutsch „Datenverordnung“) ist ein neues europäisches Gesetz, das den Datenaustausch in den Mittelpunkt stellt. Das Gesetz konzentriert sich auf Daten, die von verbundenen Artikeln, wie smarten Geräten mit Internetverbindung, gesammelt werden.

Ziel des EU Data Act ist es, diese Daten für Nutzer, also auch für Ihre Kunden, zugänglicher zu machen, damit diese mehr Einblick und Kontrolle über die von ihren Geräten generierten Daten erhalten.

Was bedeutet das für Sie?

Verkaufen Sie verbundene Artikel? Dann sind Sie zukünftig verpflichtet, Ihre Kunden vor dem Kauf darüber zu informieren, welche Daten das Gerät sammelt und wie sie diese Daten selbst einsehen und teilen können.

Diese Informationen müssen Sie also immer verfügbar haben. Wir bieten Ihnen unten eine Vorlage an, die Sie dafür verwenden können. Die Nutzung dieser Vorlage ist nicht verpflichtend, kann Ihnen aber helfen, die Anforderungen schnell und einfach zu erfüllen. Natürlich dürfen Sie auch ein Dokument des Herstellers mit den benötigten Informationen hochladen. Ab dem 12. August 2025 können Sie dies über Ihr Verkäuferkonto tun.

Um welche Informationen geht es?

Um dem Data Act zu entsprechen, müssen Sie gesetzlich folgende Informationen bereitstellen:

  • Den Typ, das Format und das Volumen der Daten, die der Artikel generieren kann.
  • Ob der Artikel kontinuierlich und in Echtzeit Daten generieren kann.
  • Ob der Artikel die Daten auf dem Gerät selbst oder auf einem externen Server speichert (einschließlich der Aufbewahrungsfrist).
  • Wie der Nutzer die Daten einsehen, abrufen oder löschen kann, einschließlich der Art und Weise, wie dies geschehen kann, der Nutzungsbedingungen und der Qualität der Dienstleistung.

Die wichtigsten Handlungspunkte auf einen Blick:

 

  • Prüfen Sie, ob Sie verbundene Artikel verkaufen; diese sammeln Daten und/oder funktionieren mit einer App.
  • Erfragen Sie beim Hersteller, welche Daten der Artikel sammelt und wie Kunden diese einsehen.
  • Ab Ende Dezember 2025 fragen wir beim Hochladen von neuem Elektronik-Sortiment, ob Ihre Artikel Daten sammeln. Bei einem „Ja“ sind Sie verpflichtet, die dazu angefragte Produktinformation hochzuladen. Ihre Artikel gehen erst online, wenn diese Informationen hinzugefügt wurden. Seit dem 12. August 2025 können Sie die angefragten Informationen bereits als Dokument über Ihr Verkäuferkonto hochladen. Verwenden Sie die Vorlage oder lassen Sie den Hersteller ein eigenes Dokument bereitstellen.
  • Für einen (kleinen) Teil des Sortiments ist es „optional“, die Produktinformation hinzuzufügen. Dann ist es zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber bol setzt es (noch) nicht aktiv durch. Trotzdem ist es wichtig, dies zu tun, da die Aufsichtsbehörde uns noch immer auffordern kann, Maßnahmen zu ergreifen.

Durchsetzung

Die Autoriteit Consument en Markt (ACM) überprüft ab dem 12. September 2025, ob das Gesetz eingehalten wird. Bei Beschwerden können sie Kontakt mit Ihnen oder mit bol aufnehmen und verlangen, Artikel offline zu nehmen. Ab dem 1. April 2026 setzt auch bol durch: bei fehlenden Produktinformationen nehmen wir (phasenweise) Artikel offline.

Eigenverantwortung

Sie sind selbst für die Einhaltung des EU Data Act verantwortlich. Wir helfen Ihnen mit Tools und Informationen, aber dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Haben Sie inhaltliche Fragen zu diesen Informationen? Dann empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsberatungsfirma zu wenden. Der Partnerservice kann Ihnen hierbei nicht weiterhelfen, da es sich um Gesetzgebung der Europäischen Union handelt.

Die Erläuterung der Europäischen Union finden Sie hier.
Die Erläuterung der ACM als Aufsichtsbehörde finden Sie hier.