General Product Safety Regulation

Auf dieser Seite erfahren Sie, was die General Product Safety Regulation (GPSR) ist, wie bol damit umgeht und was das für Sie bedeutet.

Was ist die GPSR?

Die GPSR soll die allgemeine Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union besser gewährleisten. Das Ziel ist einfach: sicherstellen, dass nur sichere Artikel auf den europäischen Markt gebracht werden und dass, falls doch einmal etwas schiefgeht, Kunden schnell geholfen wird und das unsichere Artikel schnell aus dem Verkehr gezogen wird.

Die GPSR enthält Verpflichtungen, die spezifisch für verschiedene Wirtschaftsakteure gelten, wie Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister.

Das Gesetz gilt für die meisten Artikel, die über bol verkauft werden. Mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Human- oder Tierarzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel*. Wenn Sie mehr über die GPSR erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Website der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit.

Was bedeutet das für Sie?

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Rolle der Plattform

Wenn sich ein Artikel als unsicher erweist, sind Sie als Partner in bestimmten Fällen verpflichtet, einen Rückruf zu starten. bol muss in diesem Fall alle betroffenen Kunden über den Rückruf informieren und, soweit möglich, bei der Rückrufaktion mitwirken. Eine weitere Verpflichtung von bol ist es, Maßnahmen gegen Partner zu ergreifen, die wiederholt Artikel anbieten, die nicht der GPSR entsprechen. Dies bedeutet, dass Servicestandards reduziert werden können, wenn sich herausstellt, dass Sie die GPSR nicht einhalten. Darüber hinaus kann bol verpflichtet werden, gefährliche Artikel offline zu nehmen.

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Angabe von Herstellerdaten und verantwortlichem Wirtschaftsakteure

Die GPSR verlangt, dass Sie bei Ihren Artikeln* die Daten des Herstellers und des verantwortlichen Wirtschaftsakteure in der EU auf unserer Plattform hinzufügen. Konkret bedeutet dies, dass pro Artikel der Herstellername, die Herstelleradresse und die elektronische Adresse des Herstellers (dies kann eine E-Mail-Adresse oder ein direkter Link zu einer Kontaktseite auf einer Website sein) ausgefüllt werden müssen. Darüber hinaus geben Sie auch den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder das eingetragene Warenzeichen und die Kontaktdaten, einschließlich der Post- und elektronischen Adresse des verantwortlichen Wirtschaftsakteure in der EU (z.B. Importeur oder Bevollmächtigter) an. Ohne einen verantwortlichen Wirtschaftsakteure in der EU darf das Produkt nicht auf dem EU-Markt angeboten werden.

Bald werden neue Sortimente, bei denen die Daten des Herstellers oder des verantwortlichen Wirtschaftsakteure fehlen, nicht mehr online gehen. Für Herstellerdaten gilt dies ab dem 5. März 2026, für den verantwortlichen Wirtschaftsakteure ab dem 1. April 2026. Ab dem 1. April wird bol außerdem schrittweise bestehende Artikel offline nehmen, wenn die Herstellerdaten fehlen. Sobald wir Ihr bestehendes Sortiment durchsetzen, werden wir Sie per E-Mail informieren. Warten Sie nicht darauf, sondern legen Sie schon jetzt los!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Daten des verantwortlichen Wirtschaftsakteure bereits früher angegeben haben, erfüllen Sie nicht automatisch die GPSR: Sie müssen die oben genannten Daten des Herstellers und des verantwortlichen Wirtschaftsakteure spezifisch pro Artikel angeben.

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Sicherheitswarnungen

Im Rahmen der GPSR wird von bol erwartet, dass sie es ermöglicht, alle erforderlichen Produktinformationen, wie z.B. (Sicherheits-)Warnungen, einzugeben. Aufgrund der GPSR sind Sie als Partner verpflichtet, die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Daher möchten wir noch einmal betonen, wie wichtig es ist, sorgfältig damit umzugehen, um zu vermeiden, dass Artikel aus Ihrem Sortiment offline genommen werden müssen.

Welcher Wirtschaftsakteure bin ich?

Es ist wichtig für Sie zu wissen, als welcher Wirtschaftsakteure Sie sich qualifizieren und welche Verpflichtungen für Sie gelten. Um Ihnen dabei zu helfen, finden Sie auf der Website des Ondernemersplein einen praktischen Entscheidungsbaum, der Ihnen hilft zu bestimmen, welcher Wirtschaftsakteure Sie sind.

Brauchen Sie Beratung?

Es ist wichtig, gut informiert zu sein und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle GPSR-Verpflichtungen vollständig erfüllen. Dies hilft Ihnen, Risiken zu minimieren und Probleme zu vermeiden.

Mehr erfahren?

Möchten Sie weitere Informationen zur GPSR oder haben Sie andere Fragen? Dann kontaktieren Sie unseren Partnerservice.

*Die GPSR gilt nicht für:

a) Human- oder Tierarzneimittel;

b) Lebensmittel;

c) Futtermittel;

d) lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen zur eingeschränkten Verwendung sowie Produkte pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die direkt mit ihrer zukünftigen Vermehrung zusammenhängen;

e) tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte;

f) Pflanzenschutzmittel;

g) Ausrüstungen, mit denen Verbraucher sich fortbewegen oder reisen, wenn diese Ausrüstungen direkt von einem Dienstleister im Rahmen der Erbringung einer Transportdienstleistung für Verbraucher bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden;

h) die in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139 genannten Luftfahrzeuge; i) Antiquitäten.

Soweit diese Artikel über unsere Plattform verkauft werden, gilt die vorgenannte Verpflichtung aufgrund der GPSR nicht.

Häufig gestellte Fragen