Parfum

Hier finden Sie alle Informationen zu den Verkaufsrechten für die Kategorie Parfum.

Für das Anbieten einiger A-Marken in den Kategorien Eau de Parfum, Eau de Toilette und Eau de Cologne benötigen Sie Verkaufsrechte. Wenn Sie diese Rechte noch nicht haben und Artikel einer dieser Marken verkaufen möchten, beantragen Sie bitte Verkaufsrechte, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken.

Wenn Sie einen Antrag absenden, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, stimmen Sie den Bedingungen zu und erklären, dass alle eingegebenen Informationen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden und die bereitgestellten Informationen korrekt sind.

Lattafa, Creed und French Avenue

Sie benötigen Verkaufsrechte, um Parfüms der A-Marken Lattafa, Creed und French Avenue zu verkaufen. Wenn Sie diese bereits verkaufen, gilt eine Abverkaufsfrist. Diese beträgt 1 Monat pro aktivem Jahr, maximal 6 Monate. Wir runden auf. Bei 2 Jahren und 1 Monat Aktivität werden es 3 Monate. Um weiter zu verkaufen, beantragen Sie die Rechte vor dem 17. April.

Marken

Achtung!

Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesetzlichen Anforderungen für den Verkauf von Kosmetika informiert sind. Dies gilt auch für den Verkauf von Parfüm. Lesen Sie über die folgende Schaltfläche genau nach, was dies bedeutet.