Elektrische Fahrräder

Möchten Sie elektrische Fahrräder über bol anbieten? Dann müssen diese der geltenden europäischen Gesetzgebung entsprechen.

Möchten Sie E-Bikes über bol anbieten? Dann müssen sie der geltenden europäischen Gesetzgebung entsprechen.

Europäische Gesetzgebung

Zweiräder, die verkauft werden, müssen der EU-Verordnung 168/2013 entsprechen. (Elektrische) Fahrräder sind von dieser Gesetzgebung ausgenommen. Allerdings wird nicht jedes Elektrofahrrad tatsächlich als Elektrofahrrad angesehen. Lesen Sie unten, nach welchen Kriterien das Fahrrad beurteilt wird.

Ausschlusskriterien

Anhand von 3 Kriterien wird bestimmt, ob ein Zweirad als Elektrofahrrad oder als Moped angesehen wird. Das Zweirad wird als Elektrofahrrad eingestuft, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrrads überschreitet 25 Kilometer pro Stunde nicht.
  • Die Motorleistung des Fahrrads ist nicht größer als 250W.
  • Das Fahrrad hat keinen Gashebel/Handgas.

Weitere Informationen finden Sie in der Sortimentspolitik.

Wie wird Ihr Antrag bei bol geprüft?

Um Elektrofahrräder bei bol.com zu verkaufen, müssen Sie nachweisen können, dass das von Ihnen verkaufte Zweirad der EU-Verordnung 168/2013 entspricht. Falls Ihr Artikel als Moped angesehen wird, reichen Sie das entsprechende Typgenehmigungsdokument ein.