European Accessibility Act (EAA)
Auf dieser Seite erfahren Sie, was der European Accessibility Act (EAA) ist und was dies für Sie bedeutet.
Gesetzgebung: Machen Sie Ihr Angebot zugänglich
Sie möchten einfach erfolgreich sein und nicht zu viel Zeit mit zusätzlichen Regeln und Kontrollen verbringen. Dennoch erfordert die Gesetzgebung manchmal besondere Aufmerksamkeit. Ab dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA). Dieses europäische Gesetz verpflichtet Unternehmen, digitale artikel und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen. Als partner über bol sind Sie für die Zugänglichkeit Ihres Sortiments und der artikelinformationen verantwortlich. Wir unterstützen Sie gerne mit klaren Informationen und Tools, damit Sie gut vorbereitet sind.
Was beinhaltet die EAA?
Der EAA verpflichtet Unternehmen, digitale Dienste und artikel für alle zugänglich zu machen. Beispiele hierfür sind: Webshops, Computer und Software, Geld- und Kartenautomaten, Online-Banking, Streaming-Apps und elektronische Bücher. Auch Unterhaltungselektronik wie Smartphones, Tablets, Laptops, Fernseher und Smart Devices (Geräte mit intelligenten, digitalen Funktionen, wie Smart-Kühlschränke) fallen unter das Gesetz. Ziel des Gesetzes ist es, einen inklusiven Markt zu schaffen, an dem alle teilnehmen können, also auch Menschen, die nicht gut sehen, hören, lesen oder sich bewegen können.
Was bedeutet das für Sie?
Wir arbeiten seit Jahren an einer zugänglichen Plattform und klarer Kundenkommunikation, daher sind viele Barrierefreiheitsmaßnahmen bereits Teil des verkaufs über bol. Dazu gehören gute Farbkontraste, lesbarer Text und Unterstützung für Bildschirmlesegeräte. Viele partner über bol stellen auch bereits klare und zugängliche artikelinformationen bereit. Das ist auch notwendig, denn als partner über bol sind Sie selbst dafür verantwortlich, alle geltenden Anforderungen, Regeln und Gesetze einzuhalten.
Erfahren Sie mehr über die EAA-Gesetzgebung auf den Websites der niederländischen Regierung und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Die wichtigsten Aktionspunkte der EAA-Gesetzgebung im Überblick:
- Bieten Sie digitale artikel an, wie zum Beispiel Laptops, Smartphones, Mediaplayer oder E-Reader? Dann gilt die EAA für Sie. Überprüfen Sie Ihr Sortiment also sorgfältig, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Digitale artikel oder artikel mit einer digitalen Komponente, die ab dem 28. Juni 2025 in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, müssen der EAA entsprechen. Diese artikel müssen dann gut mit Hilfsmitteln* wie Bildschirmlesegeräten, Braille und Sprachsteuerung funktionieren. In der Dokumentation des Herstellers können Sie in der Regel sehen, ob artikel mit Hilfsmitteln funktionieren können. Sie sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob der Hersteller die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt hat. Wenn Sie artikel über bol anbieten und der Hersteller die Anforderungen nicht erfüllt hat, sind Sie als partner über bol mitverantwortlich. artikel, die vor dem 28. Juni 2025 in der Europäischen Union auf den Markt gebracht und über bol angeboten werden, dürfen vorläufig weiterhin angeboten werden, wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen. Dafür gilt eine Abverkaufsfrist von 5 Jahren. Aber wurde ein artikel erst nach dem 28. Juni in der Europäischen Union auf den Markt gebracht oder nehmen Sie nach dem 28. Juni 2025 eine Anpassung an einem bestehenden artikel oder Dienst vor, wie ein Software-Update oder eine neue Version? Dann muss der artikel dennoch den Regeln der EAA entsprechen.
- Füllen Sie das (neue) Attribut mit dem Namen „Zugänglich für Hilfsmittel“ aus. Ab dem 1. Mai können Sie in Ihrem verkäuferkonto angeben, welche Hilfsmittel von Ihren artikeln unterstützt werden, wie Screenreader oder AssistTouch. So weiß der Kunde genau, woran er ist.
- Passen Sie Texte bei Bedarf an: Sorgen Sie für klare, verständliche Beschreibungen und verwenden Sie gegebenenfalls Untertitel bei Videos. Was genau die Richtlinien für artikelinformationen gemäß EAA sind, erfahren Sie hier.
- Überprüfen Sie die artikelbeschreibung und -spezifikation Ihrer artikel. Dieser Text wird nämlich von Hilfsmitteln, wie Bildschirmlesegeräten, vorgelesen. Achten Sie dabei darauf, dass die artikelbeschreibung und -spezifikation so vollständig sind, dass Kunden auch ohne ein Bild zu sehen, eine gute Vorstellung davon bekommen, wie ein artikel aussieht.
- Führen Sie regelmäßig Kontrollen durch. Wenn ein artikel nicht den Anforderungen entspricht, passen Sie an, was nötig ist, oder stellen Sie den Verkauf ein. Wenn Ihr Angebot nicht der EAA entspricht, können wir Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel, indem wir artikel offline nehmen oder Richtlinienpunkte abziehen.
* Lesen Sie hier weitere Informationen zu Hilfsmitteln.
Für wen gilt das Gesetz?
Die EAA gilt für fast alle Unternehmen. Nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz) sind ausgenommen. Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Unternehmen die EAA nicht erfüllen muss, müssen Ihre artikelinformationen und -abbildungen auf bol zugänglich sein.
Durchsetzung ab 28. Juni 2025
Die Aufsichtsbehörden Autoriteit Consument en Markt (ACM) und Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) prüfen möglicherweise ab dem 28. Juni 2025, ob Sie die Regeln einhalten. Wenn Sie die Regeln nicht einhalten, können sie Bußgelder verhängen. In unseren Nutzungsbedingungen für gewerblichen verkauf steht, dass das Angebot den geltenden Gesetzen entsprechen muss. Es kann auch vorkommen, dass die Aufsichtsbehörde bol auffordert, artikel offline zu nehmen oder Richtlinienpunkte abzuziehen, wenn Ihr Angebot nicht den Anforderungen entspricht.
Eigenverantwortung
Sie sind selbst für die Einhaltung der EAA-Gesetzgebung (und aller anderen geltenden Gesetze und Vorschriften) verantwortlich. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit Informationen und Tools. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar.