UPV – Erweiterte Herstellerverantwortung
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über die Erweiterte Herstellerverantwortung (UPV).
Was ist die UPV?
UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal in den Niederlanden und/oder Belgien auf den Markt bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.
Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.
Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallentsorgung dem Hersteller auferlegt werden.
Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften einhalten. Wenn Partner diese nicht einhalten, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. Bol wird dies in Zukunft auch durchsetzen.
Kollektive oder individuelle Abführung
In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften einhalten. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.
Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, für welche Artikel und Artikelteile dies auf jeden Fall zutrifft. Beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.
Verwaltungsgesellschaften UPV – Belgien
Verwaltungsgesellschaften UPV – Niederlande
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie als Partner sind selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.
Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien herstellen, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV einhalten, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als erste in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?
Dann passen Sie gut auf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien benennen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten entsprechen denen eines belgischen Herstellers.
Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht benennen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.
Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind dazu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.
Für weitere Informationen können Sie sich an die Verwaltungsgesellschaften oder die OVAM wenden.
Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz
In Kürze wird bol auch die Einhaltung der UPV-Verpflichtungen in bestimmten Produktkategorien bei Verkaufspartnern durchsetzen. Bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.
Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:
- Verkaufsrechte beantragen, oder
- Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.
Weitere Informationen zum Beantragen von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.