Wohnen

Finden Sie hier alle Informationen zu den Sortimentsrichtlinien für die Kategorie Wohnen.

CE-Kennzeichnung

Um anzuzeigen, dass Ihre artikel die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllen, gibt es die sogenannte CE-Kennzeichnung. Für die meisten artikel, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt gebracht werden, ist diese Kennzeichnung sogar verpflichtend!


Lesen Sie das Whitepaper

Möchten Sie wissen, wie das genau funktioniert? In diesem Whitepaper über Produktsicherheit und eine gültige Konformitätserklärung wird es Ihnen erklärt.

CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

CE-Kennzeichnung in 3 Minuten
CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

Ist die CE-Kennzeichnung auch für Sie verpflichtend?

Eine CE-Kennzeichnung ist für artikel der folgenden Produktgruppen verpflichtend (beachten Sie, dies bedeutet nicht, dass Sie all diese artikel auch über bol verkaufen können):

  • Sprengstoffe für zivile Zwecke
  • Pyrotechnische artikel
  • Bauprodukte
  • Spielzeug
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Elektrische, elektronische und energiebezogene artikel
  • Medizinprodukte (beachten Sie: hierfür gelten zusätzlich zu den CE-Kennzeichnungen noch spezifische Richtlinien, die Sie erfüllen müssen. Sie können dies in dieser Nachricht und im Medizinprodukte-Beleid nachlesen)
  • Mess- und Wiegegeräte
  • Maschinen und zugehörige artikel
  • Transportmittel
Welche Verantwortlichkeiten Sie dabei haben, hängt von Ihrer Rolle ab – also ob Sie der Importeur, Distributeur oder Hersteller sind. In dieser Übersicht der RVO prüfen Sie, ob eine CE-Kennzeichnung für Ihren artikel verpflichtend ist. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung zu bestimmen, ob die artikel, die Sie verkaufen, eine CE-Kennzeichnung benötigen.
Ergreifen Sie die folgenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihr Sortiment die Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt:
  1. Es ist verpflichtend, die Produktinformationen 'CE-Kennzeichnung' auszufüllen, die unter den optionalen Informationen im verkäuferkonto verfügbar sind. Sie können über ein Dropdown-Menü angeben, ob die CE-Kennzeichnung auf Ihrem artikel, auf der Verpackung Ihres artikels oder in einer Anleitung Ihres artikels 'sichtbar' ist. Wenn Ihr artikel nicht unter die CE-Vorschriften fällt, können Sie 'nicht zutreffend' auswählen. Wir werden diese Produktinformationen überprüfen. Für bestehendes Sortiment ist es nicht verpflichtend, ein Foto hochzuladen.
  2. Für ein neues Sortiment müssen Sie ein Foto der CE-Kennzeichnung (JPEG- oder PDF-Dateityp) hochladen, die auf dem artikel angebracht ist. Ist dies technisch nicht möglich, genügt ein Foto der CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder in der Anleitung. Anweisungen und Beispiele zum Hinzufügen der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
  3. Der Handelsname und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in Europa:
    Für bestehendes und neues Sortiment bitten wir Sie, das Textattribut ‘Handelsname und Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU’ bei den optionalen Informationen im verkäuferkonto auszufüllen. Hier müssen Sie den Namen und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU eintragen. Die eingegebenen Informationen werden nicht auf bol sichtbar sein, und wir suchen auch nicht nach dem Einkaufskanal. Hiermit erklären Sie, dass die eingegebenen Informationen auch auf dem artikel oder der Verpackung sichtbar/vorhanden sind.
  • Verkaufen Sie einen artikel aus einem Land außerhalb der EU und verkaufen Sie diesen unter dem Markennamen dieses Herstellers. Dann sind Sie ein Importeur mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten.
  • Verkaufen Sie einen artikel, den Sie von einem Partner innerhalb der EU gekauft haben. Zum Beispiel von einem Importeur, einem europäischen Hersteller oder einem anderen Distributeur, dann sind Sie ein Distributeur.
Wir können Sie um eine gültige Konformitätserklärung (EU DoC) bitten.

Illustration mit drei Kreisen auf blauem Hintergrund. Links: Fabrik mit dem Text 'Hersteller'. Mitte: Flugzeug mit 'Importeur'. Rechts: Lastwagen mit 'Distributeur'.
  • Handelt es sich um Spielzeug und hat der artikel Sicherheitshinweise, fügen Sie diese bitte in den textuellen Produktinformationen unter 'Sicherheitshinweise' hinzu.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumentation und die Konformitätserklärung, die zum artikel gehören, verfügbar haben. Sowohl bol als auch die Behörden können danach fragen.
Sollten Sie Hilfe bei den oben genannten Punkten benötigen, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Quellen zu konsultieren:

Wie verwenden Sie die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist an dem bekannten CE-Zeichen erkennbar und muss auf dem artikel oder einem darauf angebrachten Typenschild angebracht werden. Ist dies technisch nicht umsetzbar, dürfen Sie die CE-Kennzeichnung auf der Produktverpackung oder in einem Begleitdokument anbringen (das richtige Bild finden Sie hier).

Was, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen?

Die (Sicherheits-)Regeln sind gesetzlich festgelegt – und somit müssen Sie nachweisen können, dass Sie über die notwendige(n) CE-Kennzeichnung(en) verfügen. Andernfalls verstoßen Sie gesetzlich gegen die Vorschriften. Wenn Sie unser Beleid nicht erfüllen, wird Ihr artikel offline genommen. All dies, um zu verhindern, dass Kunden durch möglicherweise unsichere artikel gefährdet werden.

Möchten Sie weitere Informationen einholen?

Um alle Anforderungen an die Produktsicherheit zu erfüllen, helfen Ihnen unsere Ökosystempartner gerne weiter. Sie bieten auch Beratung und Unterstützung bei Tests, Zertifizierung, Kennzeichnungen, Qualitätssicherung, Etikettierung, dem Verfassen von Anleitungen und dem Design von Verpackungen. Erfahren Sie mehr über unsere Ökosystempartner und wie sie Ihnen auf unserem Partnerplatform Produktsicherheit helfen können.

Fairtrade

Fairtrade ist ein nicht geschützter Begriff, der verwendet wird, um artikel zu beschreiben, die:

  • unter guten Arbeitsbedingungen hergestellt wurden
  • faire Handelsabkommen mit Bauern und Arbeitern haben

Wenn ein artikel, den Sie verkaufen, ein Fairtrade-Siegel trägt, überprüfen wir, ob dies mit der entsprechenden Beschreibung übereinstimmt. Dies tun wir anhand der 4 unten genannten Gütesiegel:

  • Fairtrade
  • World Fair Trade Organization
  • Fair for Life (Kleidung)

Wenn Sie einen artikel verkaufen, der eines dieser Gütesiegel trägt, können Sie dies über diesen Link mitteilen. Wenn dies korrekt ist, können wir Ihnen ein „Gute Wahl“-Label geben. Bei artikeln, die Fairtrade beanspruchen, aber kein Gütesiegel von einer dieser Organisationen besitzen, wird der Anspruch aus den artikelinformationen entfernt.

Tabak & Drogen

bol entscheidet sich dafür, den Konsum von Tabak oder weichen und harten Drogen nicht zu fördern, weshalb der verkauf der folgenden artikel über bol nicht gestattet ist:

  • Tabak und andere Rauchwaren, die unter das Tabak- und Rauchwarengesetz fallen. Darüber hinaus geht bol über das Gesetz hinaus, und es ist auch nicht gestattet, Zigarettenhersteller oder Zubehör mit Aroma zu verkaufen, wie Aromakarten, Aromafilter, Aromablättchen und Aromaliquids.
  • artikel, die unter das Opiumgesetz fallen.
  • E-Zigaretten, Vaporizer und alle anderen artikel, die zum Konsum von Nikotin (oder einer nikotinfreien Substanz) verwendet werden können und über ein Mundstück Dampf erzeugen. Auch Teile und Zubehör für diese artikel, einschließlich Nachfüllpackungen, Kartuschen, Tanks und Kits, dürfen nicht über bol verkauft werden.
  • Pfeifen, Wasserpfeifen, Cannabis-Pfeifen und Bongs. Auch Teile und Zubehör für diese artikel dürfen nicht über bol verkauft werden.
  • artikel, die mit der Herstellung und dem Konsum von weichen und harten Drogen in Verbindung gebracht werden können. Dazu gehören unter anderem (elektrische) Grinder, Jointhülsen & -roller, Rolling Trays & Boxen und Cannabissamen.
  • Sahnekapseln.
Die folgenden artikel sind erlaubt:
  • Aschenbecher
  • Feuerzeuge
  • CBD-artikel, solange diese den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Niederlanden und Belgien entsprechen
Die folgenden artikel sind erlaubt, solange sie keinen Bezug zu Cannabis herstellen:
  • Elektrische Kräutermühlen
  • Zigaretten- & Zigarrenschachteln
Es ist verboten , Blättchen und Tips zu verkaufen, da bol den Konsum von Tabak oder weichen und harten Drogen nicht fördern möchte. Es ist auch nicht gestattet, bei Raucherzubehör Fotos von Zigaretten oder Zigarren zu zeigen.

Pflanzliche Materialien

Wir bieten über unsere Plattform keine artikel an, die aus Materialien von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten bestehen. Diese Arten sind auf den CITES- und/oder IUCN-Listen aufgeführt. Wenn Sie artikel haben, die teilweise oder vollständig aus geschützten Pflanzen bestehen, dürfen Sie diese nicht über bol anbieten. Auch nicht, wenn Sie eine gültige Genehmigung, Erklärung oder Lizenz dafür besitzen. Zum Beispiel sind die folgenden Materialien nicht erlaubt:

  • Rote Koralle (Blutkoralle)
  • Palisanderholz (Rosewood)

Entdecken Sie geschützte Pflanzenarten mit der CITES-Checkliste (Englisch & Französisch)

Entdecken Sie die (ernsthaft) bedrohten Tierarten mit der IUCN-Liste

Brandsicherheit

Feuerlöscher

Alle Feuerlöscher, die Sie über bol verkaufen, müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Niederlanden und Belgien entsprechen. Für den verkauf von artikeln auf unserer niederländischen Plattform gilt die Verordnung über tragbare Feuerlöschgeräte. Diese bezieht sich auf alle Artikel, die dazu bestimmt sind, Brände durch einfache Handlungen zu bekämpfen, und deren Füllung im Gerät, die insgesamt nicht schwerer als 20 kg ist. Diese Regel gilt für alle Feuerlöscher bis 20 kg, die zum einfachen Löschen von Bränden bestimmt sind.

Egal wie klein der Feuerlöscher ist, er muss dieser Verordnung entsprechen. Dinge, die Sie beim verkauf eines Feuerlöschers beachten sollten:

  • CE-Kennzeichnung

Stellen Sie sicher, dass der Feuerlöscher mit einem gültigen CE-Kennzeichen versehen ist. Mit einem gültigen CE-Kennzeichen zeigen Sie, dass der Feuerlöscher den europäischen Vorschriften entspricht.

  • Farbe

Die Farbe des Löschgeräts muss rot sein (RAL 3000).

  • Prüfung 5 Jahre gültig

Alle Löschgeräte müssen geprüft sein, bevor sie auf dem niederländischen und belgischen Markt verkauft werden dürfen. Diese Prüfung ist 5 Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum läuft die Prüfung des Löschgeräts und damit die Nummer, die auf dem Gerät steht, ab. Es dürfen dann keine Geräte mehr unter dieser Nummer importiert oder verkauft werden.

 

Sicherheitsmelder (Rauch-, Kohlenmonoxid-, Hitze-, Gas- und Kombimelder)

Um die Qualität und Sicherheit unseres Angebots zu schützen, ist es wichtig, dass alle Sicherheitsmelder (Rauch-, Kohlenmonoxid-, Hitze-, Gas- und Kombimelder) den europäischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Über bol können Sie daher nur Sicherheitsmelder verkaufen, die:

  • den relevanten europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. Wichtig ist, dass dies auch unter ‚Normtyp‘ in den Produktinformationen ausgefüllt ist;
  • eine niederländischsprachige Anleitung haben, die den europäischen Sicherheitsnormen entspricht, sowohl physisch als auch digital; und
  • von einer Notified Body (NB) in Europa getestet wurden.

Spezifische Anforderungen, denen ein CO-Melder (Kohlenmonoxidmelder) in jedem Fall genügen muss, sind:

  • Der Name des Herstellers, Lieferanten oder der Marke
  • Der Name des CO-Melders und die Modellnummer
  • Art des zu detektierenden Gases
  • Die Lebensdauer des Melders
  • Der Text: ‚Lezen Sie die Anweisungen‘ auf Niederländisch

Zusätzlich muss in der mitgelieferten niederländischsprachigen Anleitung unter anderem eine Erklärung enthalten sein zu:

  • Platzierung und Montage
  • Die erwartete Lebensdauer
  • Das Testverfahren

Sicherheitsanforderungen für Boiler und Durchlauferhitzer

Boiler und Durchlauferhitzer sind Artikel mit einem hohen Sicherheitsrisiko. Dies liegt an den Risiken im Zusammenhang mit Gas, Druck, Elektrizität und Kohlenmonoxid. Daher gelten zusätzliche Anforderungen, wenn Sie diese Artikel über bol anbieten.

Laden Sie pro Boiler oder Durchlauferhitzer ein deutliches und gut lesbares Foto des Typenschilds und der CE-Kennzeichnung hoch. Fügen Sie diese als Bild zu den Produktinformationen hinzu. Das Typenschild muss auf Niederländisch sein.

Für Gasboiler und Gasdurchlauferhitzer gelten 2 zusätzliche Anforderungen:

  • Die Notified Body (die 4-stellige Identifikationsnummer) muss als Ergänzung zur CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar sein. Fügen Sie auch davon ein Foto zu den Produktinformationen unter der Überschrift CE hinzu. Auf dem Typenschild ist dies oft als eine Reihe von 6 Zeichen (z.B. 0359-20) angegeben. Der Code ist wie folgt aufgebaut:

    Die ersten 4 Ziffern bilden die offizielle Identifikationsnummer der Prüfstelle (z.B. 0359).

    Die letzten 2 Ziffern geben das Herstellungsjahr an (z.B. -20 für 2020).

    Stellen Sie sicher, dass diese vollständige Zahlenkombination neben oder unter dem CE-Logo scharf und gut lesbar auf dem Foto zu sehen ist.

  • Sie müssen auf Anfrage von bol ein gültiges GAR-Zertifikat vorlegen können.
Typenschild Wagaparts Boiler

Holzöfen

Ab 2022 gilt die EcoDesign-Gesetzgebung für Holzöfen. Diese Gesetzgebung wurde geschaffen, um die Umweltauswirkungen von Holzöfen zu reduzieren. Für Holzöfen gelten nun die untenstehenden Anforderungen. Es ist nicht gestattet, Holzöfen anzubieten, die diese Anforderungen nicht erfüllen:

  • Wirkungsgrad
    Holzöfen müssen einen Mindestwirkungsgrad von 75 % aufweisen. Das bedeutet, dass 75 % des verbrannten Holzes in Wärme umgewandelt werden, die zur Beheizung eines Raumes genutzt wird. Die restlichen 25 % gehen als Rauch verloren.
  • Emissionen
    Holzöfen dürfen maximal die folgenden Mengen emittieren:
    - Feinstaub: 40 mg/m³ (bei 13 % O₂)
    - Kohlenmonoxid (CO): 1.500 mg/m³ (bei 13 % O₂)
    - Organische gasförmige Verbindungen (OGV): 120 mg/m³ (bei 13 % O₂)
    - Stickoxide (NOx): 200 mg/m³ (bei 13 % O₂)
  • Darüber hinaus müssen alle Holzöfen die CE-Kennzeichnungsanforderungen erfüllen und eine Konformitätserklärung besitzen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, den Ofen von einer offiziellen Stelle testen zu lassen. Des Weiteren muss jeder Ofen ein Energielabel gemäß der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung haben.

Schlüssel, Lockpicks & Kilometerzähler

Wir möchten keine artikel anbieten, die Nutzer oder ihr Umfeld möglicherweise negativ beeinflussen. Deshalb verkaufen wir keine artikel, die fast ausschließlich für kriminelle Zwecke genutzt werden. Sie dürfen daher keine artikel anbieten, die einen starken Bezug zu Einbruch oder Betrug haben, wie zum Beispiel:

  • Schlüsselduplikatoren
  • Kilometerzähler-Manipulatoren
  • Zylinderzieher
  • Lockpickguns*
  • Anschnallgurt-Clips, um den Alarm zu deaktivieren
*Im Gegensatz zu Lockpickguns sind Lockpick-Sets erlaubt, da sie als Hobby genutzt werden und nur minimale Kraft erfordern.

Gebrauchtartikel

Gebrauchtartikel oder Margenwaren können nur in den Kategorien Bücher, Musik, Games und Filme angeboten werden. Für die übrigen Kategorien können Sie keine Verkaufsrechte beantragen. Es ist also nicht möglich, andere Gebrauchtartikel als Bücher, Musik, Games und Filme über bol anzubieten.

 

CLP Sicherheitshinweise

Auf der Verpackung einiger Artikel befinden sich Sicherheitsinformationen. Diese Informationen sind wichtig, da wir unseren Kunden damit Artikel von hoher Qualität und Sicherheit gewährleisten. Zudem schreiben die europäischen Richtlinien vor, dass die Sicherheitsinformationen auch auf der Produktseite aufgeführt werden müssen. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie hier. Die obligatorischen Sicherheitsinformationen sind auf der Verpackung des Artikels zu finden. Die detaillierten Sicherheitsinformationen stehen auf dem Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS). Das SDS kann beim Partner des Artikels angefordert werden. SDS ist wichtig für Produktgruppen mit Artikeln, die gefährliche Stoffe enthalten. Denken Sie hierbei zum Beispiel an Artikel wie Sekundenkleber, Waschmittel und Spülmittel. Geben Sie für jeden Artikel die erforderlichen Merkmale ein. Diese müssen mit den Sicherheitsinformationen auf dem Etikett der Produktverpackung übereinstimmen:

  • SIGNALWORT: „Gefahr“ oder „Warnung“;
  • GEFAHRENHINWEIS(E): auf dem Etikett sind diese unter der Überschrift Gefahrenhinweise zu finden. Diese sind an den H-Sätzen auf dem SDS zu erkennen;
  • VORSORGEMASSNAHMEN: dies sind die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen. Diese sind an den P-Sätzen auf dem SDS zu erkennen.
H- und P-Sätze werden auf Etiketten und Sicherheitsdatenblättern von Gefahrstoffen verwendet. H-Sätze geben an, welche Gefahr ein Stoff birgt, während P-Sätze angeben, welche Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung zu treffen sind.

Achtung

Alle bei den Attributen ausgewählten Sicherheitsinformationen müssen exakt mit dem Etikett auf der Produktverpackung übereinstimmen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass unsere Kunden über die Sicherheitsrisiken dieses Sortiments informiert sind.

Neue Richtlinien für Energielabel 2021 für Beleuchtung

Ab dem 1. September 2021 haben sich die Energieetikettierungsregeln innerhalb der Europäischen Union geändert. Da die meisten Lichtquellen immer energieeffizienter werden, fallen immer mehr in die Klassen A, A+ und A++. Dies ist für den Verbraucher (Käufer) verwirrend. Daher wurde diese Einteilung für Beleuchtung ab 2021 schrittweise abgeschafft. Die neue Einteilung umfasst nur die Kategorien A bis G (ohne A+ und A++).

Was wird von mir erwartet?

Um die neue Gesetzgebung einzuhalten, muss/müssen:

  • das Produktmerkmal „Wert Energielabel Neu 2021“ ausgefüllt sein.
  • die PDF des neuen Labels dem Produktmerkmal „Energielabel URL“ hinzugefügt sein.
  • alte Energielabel, die als JPG-Datei zwischen den Bildern hochgeladen wurden, manuell entfernt werden.

Um sicherzustellen, dass Energielabel nur bei Artikeln hinzugefügt werden, bei denen dies erforderlich ist, müssen die folgenden Artikel-Produktmerkmale ausgefüllt sein:

  • das Produktmerkmal „Inklusive Lichtquelle“. Wenn keine Lichtquelle mit der Leuchte, der Trägerkonstruktion für eine oder mehrere Lampen, mitgeliefert wird, muss auch kein Energielabel verknüpft werden.
  • das Produktmerkmal „Lichtquelle entfernbar“. Wenn die Lichtquelle aus der Leuchte entfernt werden kann, ohne diese zu beschädigen, muss kein Energielabel verknüpft werden. Wenn die Lichtquelle fest in der Leuchte sitzt, muss ein Energielabel verknüpft werden.
  • das Produktmerkmal „Betriebsart“. Nur wenn eine Lampe mit Netzstrom betrieben wird, muss ein Energielabel hinzugefügt werden. Lampen, die beispielsweise mit einer Batterie oder einem Akku betrieben werden, benötigen kein Energielabel.

End of Life (EOL)-Artikel

End of Life-Artikel, die vor dem 1. November 2020 in den Verkehr gebracht wurden und somit keine digitale Version des neuen Energielabels besitzen, sind seit dem 1. März 2023 nicht mehr für den Verkauf über bol zugelassen. Wir nehmen diese Artikel offline. Das neue Energielabel ist für den Verkauf über bol verpflichtend.

Änderungen auf der Website von bol

Wenn Sie sowohl alte als auch neue Energielabel nebeneinander verwenden, führt dies zu Unklarheiten bei Kunden. Alte Label können unfair mit neuen Labeln konkurrieren, da ein altes Label auf den ersten Blick energieeffizienter wirkt. Auch die Produktinformationen und Testrichtlinien können zu Unklarheiten führen. Daher dürfen alte Energielabel ab dem 1. September 2021 nicht mehr in Filtern, Produktinformationen und/oder Werbeaussagen von bol verwendet werden. Wenn alte Energielabel im Titel oder in der Beschreibung erwähnt werden, muss dies angepasst werden. Alte Energielabel, die als PDF im Attribut „Energielabel URL“ hochgeladen wurden, werden entfernt.

E-Waste/Stichting Open

Verordnung über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)/Stichting Open

Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften für Elektrogeräte

Sind Sie ein Unternehmer, der Geräte, Lampen oder Batterien auf den niederländischen Markt bringt oder dort verkauft? Dann könnten Sie von der „Herstellerverantwortung“ betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie die artikel beispielsweise aus dem Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb) importieren. Wenn Sie unter diese Regelung fallen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese artikel sicher und verantwortungsvoll zu sammeln und zu verarbeiten.

Diesen Prozess müssen Sie nicht alleine bewältigen. Melden Sie sich bei Stichting OPEN an, der niederländischen Organisation, die im Namen von Importeuren und Herstellern von Geräten, Batterien und Lampen diese Herstellerverantwortung umsetzt. Stichting OPEN arbeitet dabei mit Sammel-, Sortier-, Recycling- und anderen Ökosystempartnern zusammen. Gut geregelt und gut für die Umwelt, denn Bestandteile, Materialien und Rohstoffe bleiben erhalten. Auch für partner gelten diese Regeln. Hier sind sie zusammengefasst.

 

Regeln für Hersteller und Importeure: Registrierung und Berichterstattung bei Stichting OPEN

Um zu erfahren, ob die Regeln der Herstellerverantwortung auch für Sie gelten, müssen Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit 'Ja' beantworten können:

  • Produzieren Sie Elektrogeräte in den Niederlanden und bringen diese dort auf den Markt?
  • Kaufen Sie Elektrogeräte im Ausland und bringen diese auf den niederländischen Markt?
  • Haben Sie Ihren Sitz im Ausland und verkaufen Elektrogeräte direkt an niederländische Verbraucher?

Es ist gut zu wissen, dass fast alle artikel, die Elektrizität nutzen, unter die Regelung fallen, also alle Geräte mit einem Stecker oder einem Batteriefach. Sind Sie unsicher? Dann sprechen Sie mit Stichting OPEN.

Klicken Sie hier für weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu Stichting Open

 

Regeln für Händler: Alt-gegen-Neu-Regelung

In den Niederlanden sind Elektronikgeschäfte verpflichtet, alte Geräte beim Verkauf neuer Geräte zurückzunehmen (die „Alt-gegen-Neu“-Regelung). Kauft der Kunde online ein Elektrogerät oder eine energiesparende Lampe, ist der Händler ebenfalls verpflichtet, ein ähnliches artikel zurückzunehmen. (Online-)Shops sind verpflichtet, die „Alt-gegen-Neu“-Regelung ihren Kunden deutlich anzubieten, bevor der Bezahlvorgang auf der Website abgeschlossen ist.

Achtung!

Verkaufen Sie (elektronische und/oder elektrische) artikel mit nicht vom Verbraucher entfernbaren Teilen, also eWaste? Dann ist es verpflichtend, beim artikelmerkmal 'eWaste' in den artikelinformationen dieser artikel 'ja' anzugeben.

Erweiterte Produzentenverantwortung Textilien (EPV Textilien)

Verkaufen Sie (Berufs-)Kleidung, Tisch-, Bett- und/oder Haushaltswäsche in den Niederlanden? Dann sind Sie seit dem 1. Juli 2023 verpflichtet, die Bestimmungen der EPV Textilien einzuhalten. Die Verordnung macht Sie als Produzent/Importeur für die Abfallphase von Kleidung und Haushaltstextilien verantwortlich. Die Regierung möchte damit Unternehmen ermutigen, Textilabfälle für Wiederverwendung und Recycling einzusetzen. Die EPV Textilien macht Produzenten und Importeure individuell verantwortlich für:

  • die Organisation eines passenden getrennten Sammelsystems und die damit verbundenen Kosten.
  • Recycling und Wiederverwendung der gesammelten Textilien.

Was bedeutet das für Sie?

Die EPV Textilien gilt für Produzenten und Importeure, die Konsumenten- und Berufsbekleidung, Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche in den Niederlanden verkaufen. Dies gilt sowohl für niederländische als auch für internationale Partner und auch für Textilien, die aus recyceltem Material bestehen. Sind Sie Produzent und/oder Importeur von Kleidung und Textilien? Dann haben Sie offiziell eine individuelle Verantwortung, die Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen diese von einem Kollektiv/einer Produzentenorganisation, wie der Stiftung EPV, durchführen lassen. Wie Sie diese Bestimmung einhalten, müssen Sie uns nicht mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung EPV.

Welche Artikelgruppen fallen unter diese Richtlinie?

Was ist die UPV?

UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal auf den Markt in den Niederlanden und/oder Belgien bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.

Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.

Das Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallwirtschaft beim Hersteller angesiedelt werden.

Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. bol wird dies zukünftig auch durchsetzen.

Kollektive oder individuelle Abgabe

In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften erfüllen. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.

Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, auf welche Artikel und Artikelbestandteile dies in jedem Fall zutrifft. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.

Verwaltungsgesellschaften UPV - Belgien

Verwaltungsgesellschaften UPV - Niederlande

Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie sind als Partner selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.

Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien produzieren, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV erfüllen, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als Erster in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?

Achten Sie dann genau darauf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Sie Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten sind dieselben wie die eines belgischen Herstellers.

Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht bestellen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.

Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind hierzu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsgesellschaften oder der OVAM.

Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz

In Kürze wird bol auch bei Partnern durchgreifen, die die UPV-Verpflichtungen innerhalb bestimmter Produktkategorien nicht erfüllen. bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich langfristig auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.

Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:

  • Verkaufsrechte beantragen, oder
  • Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.