Gesetz über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Auf dieser Seite erfahren Sie, was das Gesetz über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe ist, wie bol damit umgeht und was das für Sie bedeutet.

Europäische Gesetzgebung zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Ausgangsstoffe sind Substanzen, die in alltäglichen Artikeln enthalten sein und für die Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können. Die Verfügbarkeit dieser Stoffe wird daher durch europäische Vorschriften eingeschränkt. Ab dem 1. Februar 2021 gilt die Europäische Verordnung 2019/1148 über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Dies ist eine europäische Gesetzgebung, die auch in Deutschland gilt.

Was bedeutet das für Sie?

Die Gesetzgebung bringt Verpflichtungen für partner mit sich, die Sortimente verkaufen, die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe enthalten. Diese Verpflichtungen sind in der Europäischen Verordnung 2019/1148 und im deutschen Gesetz über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe festgelegt. Lesen Sie mehr auf der Website der NCTV. Bol ist als Online-Plattform gemäß der geltenden Gesetzgebung gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen, das Verschwinden und den Diebstahl von Artikeln, die bestimmte Ausgangsstoffe enthalten, der Meldestelle für verdächtige Transaktionen mit Chemikalien zu melden. Achtung: Diese Meldepflicht gilt auch für Sie!

Was bedeutet das für Ihr Angebot?

Über bol dürfen Sie nur Artikel (genehmigungsfrei) verkaufen, bei denen die Mengen der spezifischen Ausgangsstoffe unter den im Gesetz festgelegten Grenzwerten liegen. Daher ist es obligatorisch, bei den Produktattributen die Konzentrationen anzugeben, also wie viel von jedem Ausgangsstoff der Artikel enthält. Achten Sie darauf, diese Konzentrationen sorgfältig einzutragen.

Darüber hinaus wird es in Kürze obligatorisch sein, das Sicherheitsdatenblatt für eine Reihe von Artikeln hochzuladen. Dies betrifft speziell die folgenden Produktgruppen:

  • Autoadditiv
  • Dünger
  • Abflussreiniger
  • Kompost
  • Ausgussbecken
  • Schwimmbadreinigungsmittel

Dies können Sie als 1 Dokument in Ihrem Verkäuferkonto hochladen.

Achtung

Es ist wichtig, dass die Konzentrationen, die Sie für den Artikel angeben, mit den Konzentrationen übereinstimmen, die auf dem Sicherheitsdatenblatt dieses Artikels stehen.

Artikel möglicherweise ab dem 1. Juni 2026 offline

Wenn Sie diese Informationen nicht eingeben oder bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die Prozentsätze auf dem Sicherheitsdatenblatt von der Produktseite abweichen, nehmen wir den Artikel offline. Dies tun wir auch, wenn die Konzentrationen der spezifischen Ausgangsstoffe über einem bestimmten Grenzwert liegen. Die spezifischen Grenzwerte finden Sie in den Anhängen der Europäischen Verordnung 2019/1148. Ab dem 1. Juni 2026 werden wir keine markenlosen Artikel mehr zulassen, die Ausgangsstoffe enthalten. Diese können nicht ausreichend kontrolliert werden.

Welche Produktattribute müssen ausgefüllt werden?

In der folgenden Liste finden Sie eine Übersicht über einige Ausgangsstoffe, die je nach Art des Sortiments obligatorisch anzugeben sind:

  • Aceton
  • Ammoniumnitrat
  • Calciumammoniumnitrat
  • Calciumnitrat
  • Hexamethylentetramin
  • Kaliumnitrat
  • Magnesiumnitrat-Hexahydrat
  • Natriumnitrat
  • Salpetersäure
  • Wasserstoffperoxid
  • Schwefelsäure