European Union Deforestation Regulation (EUDR)
Ab dem 30. Dezember 2025 tritt die European Union Deforestation Regulation (EUDR) in Kraft. Dieses europäische Gesetz hilft, die globale Entwaldung zu bekämpfen. Prüfen Sie, ob Ihre artikel Rohstoffe enthalten, bei denen Sie nachweisen müssen, dass sie nicht aus (kürzlich) entwaldeten Gebieten stammen oder zur Waldschädigung beitragen. Es handelt sich um folgende Rohstoffe: Holz, Ölpalme, Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Rinder sowie daraus abgeleitete artikel. Denken Sie zum Beispiel an Bücher oder andere Papierartikel (die Verpackungen Ihrer artikel fallen nicht darunter), Schokolade, Möbel oder Leder. Sie sind hierfür selbst verantwortlich. Wir helfen Ihnen mit Erklärungen und nützlichen Links auf Ihrem Weg.
Ab dem 30. Dezember 2025 tritt die European Union Deforestation Regulation (EUDR) in Kraft. Dieses europäische Gesetz hilft, die globale Entwaldung zu bekämpfen. Prüfen Sie, ob Ihre artikel Rohstoffe enthalten, bei denen Sie nachweisen müssen, dass sie nicht aus (kürzlich) entwaldeten Gebieten stammen oder zur Waldschädigung beitragen. Es handelt sich um folgende Rohstoffe: Holz, Ölpalme, Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Rinder sowie daraus abgeleitete artikel. Denken Sie zum Beispiel an Bücher oder andere Papierartikel (die Verpackungen Ihrer artikel fallen nicht darunter), Schokolade, Möbel oder Leder. Sie sind hierfür selbst verantwortlich. Wir helfen Ihnen mit Erklärungen und nützlichen Links auf Ihrem Weg.
Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Sie als Unternehmer genau wissen, woher die Rohstoffe in Ihren artikeln stammen. Die EUDR gilt für alle Unternehmen, die innerhalb der EU die unten genannten Rohstoffe oder daraus abgeleitete artikel verkaufen:
- Holz
- Ölpalme
- Soja
- Kakao
- Kaffee
- Kautschuk
- Rinder
Was dies für Sie bedeutet, hängt davon ab, wie Sie die Rohstoffe verwenden. Zusätzlich spielt auch die Größe Ihres Unternehmens eine Rolle. Im Anhang der EU-Verordnung 2023/1115 ist genau aufgeführt, was auf die verschiedenen Rohstoffe zutrifft oder nicht (zum Beispiel Schokolade in Keksen).
Wurde der Rohstoff oder der artikel noch nicht in der EU in Verkehr gebracht?
Richten Sie dann ein Sorgfaltspflichtsystem mit Sorgfaltserklärungen ein. Ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System) weist nach, dass Ihre artikel legal sind und keine Entwaldung oder Waldschädigung verursachen. Sie sammeln Herkunftsdaten, bewerten Risiken und ergreifen Maßnahmen. Dies kann beispielsweise durch Zertifikate, zusätzliche Kontrollen oder ergänzende Informationen erfolgen.
Sie richten dieses System selbst ein oder beauftragen ein spezialisiertes Unternehmen damit. So erfüllen Sie die EUDR und handeln verantwortungsbewusst.
Wurde der Rohstoff oder der artikel bereits in der EU in Verkehr gebracht?
Dann ist es nicht notwendig, selbst ein Sorgfaltspflichtsystem einzurichten. Ihr Lieferant (oder die vorangehende Partei in der Kette) hat dies bereits getan. Es ist jedoch wichtig zu dokumentieren, von welchem Lieferanten Sie artikel oder Rohstoffe beziehen. Sie müssen auch die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen Ihrer Lieferanten erhalten. Wenn Sie ein Mikro- oder Kleinunternehmer sind, sind Sie verpflichtet, diese Aufzeichnungen zu führen. Bewahren Sie diese Dokumentation mindestens 5 Jahre lang auf.
Die NVWA hat eine EUDR-Regelungshilfe erstellt. Diese kann Ihnen helfen zu bestimmen, was Sie tun müssen oder nicht.
Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick:
- Prüfen Sie, ob Ihre artikel Rohstoffe enthalten, die unter die EUDR fallen.
- Bitten Sie Ihren Lieferanten um Herkunftsinformationen oder erstellen Sie selbst eine Erklärung.
- Stellen Sie sicher, dass Sie vor dem 30. Dezember 2025 ein Sorgfaltspflichtsystem haben. Darin muss die Herkunft Ihrer Rohstoffe dokumentiert sein.
- Nutzen Sie die EUDR-Regelungshilfe der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA), um zu bestimmen, was Sie tun müssen.
- Bitte beachten Sie: Sie führen dies selbst und müssen es NICHT über bol hochladen.
Für wen gilt das Gesetz?
Die EUDR gilt für alle Unternehmen, die die genannten Rohstoffe oder abgeleiteten artikel innerhalb der EU verkaufen. Kleine und Kleinstunternehmen (das bedeutet, wenn Ihr Unternehmen maximal 50 Mitarbeiter hat und/oder weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erzielt) erhalten einen Aufschub bis zum 30. Juni 2026, müssen sich aber ebenfalls vorbereiten.
Durchsetzung ab dem 30. Dezember 2025
Die NVWA kontrolliert in den Niederlanden, ob dieses Gesetz eingehalten wird. Sollte sich herausstellen, dass die erforderlichen Informationen fehlen, kann es vorkommen, dass bol auf deren Anfrage artikel offline nehmen oder Richtlinienpunkte abziehen muss.
Eigene Verantwortung
Sie sind selbst für die Einhaltung der EUDR verantwortlich. Wir helfen Ihnen mit Erklärungen und Verweisen. Dieser Text stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie aufgrund dieser Informationen inhaltliche Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsberatungsfirma zu wenden. Da es sich hierbei um europäische Gesetzgebung handelt, kann der Partnerservice Sie hierzu nicht beraten.
Links zu weiteren Informationen
- Für weitere Informationen sehen Sie sich die Informationen der NVWA an: Meine artikel fallen unter die EUDR | EUDR - Entwaldungsverordnung | NVWA.
- Lesen Sie hier mehr über ein Sorgfaltspflichtsystem: Einrichtung eines Sorgfaltspflichtsystems für die EUDR | EUDR - Entwaldungsverordnung | NVWA.
- Die vollständige Liste der Rohstoffe finden Sie in Anhang 1 (Seite 38 bis 41) der EU-Verordnung 2023/1115. Dort finden Sie auch die zugehörigen Referenzcodes. Diese helfen Ihnen festzustellen, ob die Rohstoffe die Verpflichtung erfüllen müssen oder nicht. Nur Rohstoffe und artikel, die in dieser Liste aufgeführt sind, fallen unter die Verpflichtung.