Verkaufsrechnung
Bei einer Bestellung zahlt der Kunde an bol und Sie erhalten anschließend von uns den Verkaufsbetrag unter Abzug der entstandenen Kosten. Eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben finden Sie auf Ihrer Verkaufsrechnung, die Sie in jeder Rechnungsperiode in Ihrem Verkäuferkonto erhalten.
Die Verkaufsrechnung
Auf der Verkaufsrechnung wird die Auszahlung Ihrer Bestellungen gebündelt. Pro Rechnungsperiode werden hier die Einnahmen aus Ihren Bestellungen zusammengerechnet und Ausgaben wie Provisionen oder Versandetiketten direkt abgezogen. Eventuelle Retouren werden in der Rechnungsperiode verrechnet, in der Sie eine Rücksendung bearbeiten. Nachstehend finden Sie zwei Beispiele für Verkaufsrechnungen:
- Die Verkaufsrechnung für einen niederländischen Partner
- Die Verkaufsrechnung für einen belgischen Partner
Wenn Sie mehr Einblick in Ihre Verkaufsrechnung wünschen, können Sie die dazugehörige Rechnungsaufstellung herunterladen. Sie finden Ihre Verkaufsrechnung in Ihrem Verkäuferkonto im Menü „Finanzen“.
Das Verrechnen von Rechnungen
Am ersten Tag jeder Rechnungsperiode (monatlich oder alle 2 Wochen) erhalten Sie in Ihrem Verkäuferkonto Ihre Verkaufsrechnung; dies ist die Rechnung über den vorangegangenen Abrechnungszeitraum. Am nächstfolgenden Werktag nach Erhalt dieser Rechnung wird Ihnen der offene Betrag ausbezahlt. Je nach Bearbeitungszeit der Bank kann es bis zu 3 Tage dauern, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto eingeht.
Wenn Sie zu Beginn der Rechnungsperiode noch offene Rechnungen haben, werden diese mit Ihrer Verkaufsrechnung verrechnet. Den Differenzbetrag erhalten Sie als Auszahlung auf Ihr Bankkonto. Es kann vorkommen, dass ein höherer Betrag offensteht, als Sie in diesem Zeitraum an Einnahmen erzielt haben. Sollte dies zu Beginn der neuen Rechnungsperiode der Fall sein, wird die Auszahlung Ihrer Einnahmen verschoben. Das bedeutet, dass Sie vorerst keine Auszahlung erhalten, da die Verrechnung nicht möglich ist. Eine Verrechnung ist wieder möglich, wenn:
- Ihre Einnahmen höher sind als die offenen Rechnungen
- Sie die offenen Rechnungen selbst manuell an bol überweisen
- Sie selbst nur den verrechneten Betrag und somit den Differenzbetrag an bol überweisen
Sobald die Verrechnung erfolgt ist, finden Sie die Erläuterung dazu in Ihrer Rechnungsaufstellung.
Achtung!
Am 1. oder 15. Tag des Monats (je nach gewähltem Auszahlungsplan) wird die Rechnung fertiggestellt. Die Rechnung verschwindet dann für einige Stunden aus Ihrem Verkäuferkonto. Gegen Mittag ist die Rechnung wieder verfügbar.
Die entstandenen Kosten
Die entstandenen Kosten sind die Summe aller Kosten, die während der Rechnungsperiode angefallen sind. Diese Kosten stehen selbstverständlich in Zusammenhang mit der Nutzung von bol.
- Provision
Für jeden Artikel, den Sie verkaufen, zahlen Sie eine Provision, die aus einem Festbetrag und einem Prozentsatz des Verkaufspreises besteht. - Provisionskorrektur
Wenn ein Kunde einen Artikel retourniert hat oder eine Sendung verloren gegangen ist, wird die zuvor berechnete Provision korrigiert. - Pick&Pack-Kosten
Pro Artikel werden Kosten für das Picken und Verpacken berechnet. - Korrektur der Pick&Pack-Kosten
Wenn eine Sendung oder Retoure verloren gegangen ist oder wir den falschen Artikel verschickt haben, werden die zuvor berechneten Kosten korrigiert. - Versandkosten
Pro Bestellung werden Kosten für den Versand berechnet. - Versandkostenkorrektur
Wenn eine Sendung oder Retoure verloren gegangen ist oder wir den falschen Artikel verschickt haben, werden die zuvor berechneten Kosten korrigiert. - Lagerkosten
Pro Tag und pro EAN werden Kosten für die Lagerung Ihres Sortiments im Fulfilment-Center berechnet. - Beitrag zu Rücksendeetiketten
Für jedes Rücksendeetikett, das von einem Kunden für eine Rücksendung an Sie verwendet wurde, wird ein Beitrag berechnet. - Korrektur(en)
Eine (manuelle) Korrektur, die nicht zu einer der anderen Rechnungspositionen gehört. - Beitrag zu Versandetiketten
Für den Versand der Bestellung an den Kunden wurden Versandetiketten über bol genutzt. - Beitrag zu Versandetiketten Koninklijke PostNL B.V.
Wenn für den Versand einer Bestellung ein PostNL-Versandetikett verwendet wurde, werden diese Kosten teilweise von bol übernommen und der Restbetrag erscheint auf Ihrer Rechnung. - Entschädigung für verloren gegangene Artikel Die Entschädigung ist gesetzlich nicht mit der MwSt. belastet und wird daher ohne MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen.
Ihre Einnahmen
Hier wird die Summe aller bestätigten Bestellungen (Verkaufspreis Artikel, von Käufern erhalten … ) und aller retournierten oder LIM-Bestellungen (Korrektur Verkaufspreis Artikel.. ) gebildet. Dies zusammen ist die Summe Ihrer Einnahmen (Gesamtsumme Ihrer Einnahmen). Dieser Betrag enthält die von den Kunden gezahlte MwSt. Die MwSt. wird auf die Dienstleistung zwischen Partner und Kunde berechnet. Die MwSt. auf die Einnahmen müssen Sie daher selbst berechnen. Hierzu kann bol keine Beratung anbieten.
- Verkaufspreis Artikel, von Käufern erhalten und von bol auszuzahlen
Der Preis des Artikels, den bol vom Kunden eingezogen hat. Dieser Betrag enthält die MwSt., der Partner muss diese also noch selbst an das Finanzamt abführen. - Korrektur Verkaufspreis Artikel
Wenn ein Kunde einen Artikel retourniert hat oder eine Sendung verloren gegangen ist, wird der zuvor ausgezahlte Verkaufspreis einbehalten.
MwSt.-Bemessungsgrundlage und MwSt.-Betrag
Alle Dienstleistungen von bol an Sie als Partner verstehen sich exklusive MwSt. Auf der Rechnung sehen Sie in der Spalte „MwSt.-Bemessungsgrundlage“ den Betrag unserer Dienstleistungen (zzgl. MwSt.) für Sie.
Wenn bol gesetzlich verpflichtet ist, MwSt. auf diese Dienstleistungen zu berechnen, sehen Sie die berechnete MwSt. in der Spalte „MwSt.-Betrag“. Diese MwSt. können Sie über Ihre reguläre Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückfordern, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
In einigen Situationen muss bol keine MwSt. in Rechnung stellen. Es kann auch vorkommen, dass die MwSt. gesetzlich auf Sie als Partner verlagert werden muss (Reverse-Charge). In diesem Fall wird auf der Rechnung kein MwSt.-Betrag ausgewiesen und Sie sind selbst dafür verantwortlich, die MwSt. in Ihrer lokalen Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen.
Werbung über bol
Nutzen Sie Werbung über bol? Dann erhalten Sie hierfür eine separate Rechnung, die Sie ebenfalls unter dem Tab „Finanzen“ finden. Ein Beispiel für diese Rechnung von Werbung über bol finden Sie hier. Diese Rechnung erfolgt also getrennt von der Verkaufsrechnung, obwohl diese miteinander verrechnet werden, wenn möglich.
Wenn Ihre Einnahmen auf der Verkaufsrechnung höher sind als Ihre Kosten auf der Rechnung für Werbung über bol, werden diese Kosten automatisch verrechnet und Sie müssen sich um nichts kümmern. Haben Sie auf der Rechnung für Werbung über bol einen höheren Betrag offenstehen als die Einnahmen, die auf der Verkaufsrechnung erzielt wurden? Dann wird dieser nicht verrechnet. In diesem Fall bezahlen Sie die Rechnung für Werbung über bol gemäß den darauf angegebenen Anweisungen.
Achtung! Auf der Rechnung, die Sie am ersten Tag des Monats erhalten, werden die Kosten Ihrer Rechnung für Werbung über bol bis einschließlich zum 27. des Vormonats verrechnet. Die letzten 3 oder 4 Tage dieses Monats werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Rechnung für Werbung über bol beginnt am oder um den 27. des Monats bis einschließlich zum 27. des folgenden Monats. An welchem Tag dies genau ist, hängt davon ab, ob ein Monat 30 oder 31 Tage hat.