Musik, Games, Filme & Serien
Finden Sie hier alle Informationen zu den Sortimentsrichtlinien für die Kategorie Musik, Games, Filme & Serien.
Niederländisch/Flämische Ausführung
Die EAN des angebotenen Artikels muss mit der EAN übereinstimmen, die auf der Produktseite angezeigt wird. Es ist nicht erlaubt, Importvarianten von CDs, LPs, DVDs, Blu-rays und Spielen (in allen Formaten) unter der EAN der niederländischen oder flämischen Variante anzubieten.
Ausländische Ausführung
Wenn Sie einen importierten Artikel verkaufen möchten, müssen Sie einen neuen Artikel mit einer anderen EAN und den passenden Produktinformationen anlegen. Dadurch kann ein Kunde anhand des Textes und der Bilder deutlich erkennen, dass es sich um einen importierten Artikel handelt.
Filme und Spiele Um Enttäuschungen bei unseren Kunden zu vermeiden, gelten für den Verkauf von importierten Filmen und Spielen einige Bedingungen. So muss jeder Film oder jedes Spiel die Option für die englische oder französische Sprache bieten. Außerdem muss dies deutlich auf der Verpackung ersichtlich sein.
Ausländische/importierte Artikel Für den Verkauf bestimmter Artikel gelten gesetzliche Anforderungen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese einzuhalten. Natürlich versuchen wir, Ihnen alles so einfach wie möglich zu gestalten und helfen Ihnen gerne weiter. Achten Sie besonders darauf, wenn Sie Kosmetika aus dem Ausland auf dem niederländischen oder belgischen Markt verkaufen möchten. Als Partner müssen Sie nämlich die Europäische Kosmetikverordnung einhalten. Auf dem niederländischen Markt sind Sie verpflichtet, Ihren Artikeln eine niederländische Verpackungssprache zu geben. Artikel für den belgischen Markt müssen mindestens eine niederländische, französische und deutsche Verpackungssprache haben. Weitere Informationen zu den niederländischen Richtlinien finden Sie auf der Website der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA). Weitere Informationen zu den belgischen Richtlinien finden Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst für Volksgesundheit.
Zwarte Piet
Es ist wichtig, dass sich jeder bei uns wohlfühlt und sich durch unser Sortiment nicht diskriminiert fühlt. Dabei steht an erster Stelle, dass wir Menschen nicht unnötig durch Stereotypisierung verletzen wollen. Wir bitten dich daher, dies bei der Art und Weise, wie du deine artikel anbietest, zu berücksichtigen.
- Verwende den Begriff ‘Piet’ anstelle des Begriffs ‘Zwarte Piet’.
- Platziere keine Bilder von Menschen, die komplett dunkel geschminkt sind, und verwende stattdessen Modelle, die ungeschminkt, teilweise geschminkt oder mit einem Muster geschminkt sind.
- Biete keine artikel an, die eine stereotypisierende Karikatur mit dem Schwerpunkt auf Hautfarbe oder Ethnizität enthalten, wie Zwarte Piet.
Gebrauchtartikel
Gebrauchtartikel oder Margenwaren können nur in den Kategorien Bücher, Musik, Games und Filme angeboten werden. Für die übrigen Kategorien können Sie keine Verkaufsrechte beantragen. Es ist also nicht möglich, andere Gebrauchtartikel als Bücher, Musik, Games und Filme über bol anzubieten.
E-Waste/Stichting Open
Verordnung über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)/Stichting Open
Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften für Elektrogeräte
Sind Sie ein Unternehmer, der Geräte, Lampen oder Batterien auf den niederländischen Markt bringt oder dort verkauft? Dann könnten Sie von der „Herstellerverantwortung“ betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie die artikel beispielsweise aus dem Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb) importieren. Wenn Sie unter diese Regelung fallen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese artikel sicher und verantwortungsvoll zu sammeln und zu verarbeiten.
Diesen Prozess müssen Sie nicht alleine bewältigen. Melden Sie sich bei Stichting OPEN an, der niederländischen Organisation, die im Namen von Importeuren und Herstellern von Geräten, Batterien und Lampen diese Herstellerverantwortung umsetzt. Stichting OPEN arbeitet dabei mit Sammel-, Sortier-, Recycling- und anderen Ökosystempartnern zusammen. Gut geregelt und gut für die Umwelt, denn Bestandteile, Materialien und Rohstoffe bleiben erhalten. Auch für partner gelten diese Regeln. Hier sind sie zusammengefasst.
Regeln für Hersteller und Importeure: Registrierung und Berichterstattung bei Stichting OPEN
Um zu erfahren, ob die Regeln der Herstellerverantwortung auch für Sie gelten, müssen Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit 'Ja' beantworten können:
- Produzieren Sie Elektrogeräte in den Niederlanden und bringen diese dort auf den Markt?
- Kaufen Sie Elektrogeräte im Ausland und bringen diese auf den niederländischen Markt?
- Haben Sie Ihren Sitz im Ausland und verkaufen Elektrogeräte direkt an niederländische Verbraucher?
Es ist gut zu wissen, dass fast alle artikel, die Elektrizität nutzen, unter die Regelung fallen, also alle Geräte mit einem Stecker oder einem Batteriefach. Sind Sie unsicher? Dann sprechen Sie mit Stichting OPEN.
Klicken Sie hier für weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu Stichting Open
Regeln für Händler: Alt-gegen-Neu-Regelung
In den Niederlanden sind Elektronikgeschäfte verpflichtet, alte Geräte beim Verkauf neuer Geräte zurückzunehmen (die „Alt-gegen-Neu“-Regelung). Kauft der Kunde online ein Elektrogerät oder eine energiesparende Lampe, ist der Händler ebenfalls verpflichtet, ein ähnliches artikel zurückzunehmen. (Online-)Shops sind verpflichtet, die „Alt-gegen-Neu“-Regelung ihren Kunden deutlich anzubieten, bevor der Bezahlvorgang auf der Website abgeschlossen ist.
Achtung!
Verkaufen Sie (elektronische und/oder elektrische) artikel mit nicht vom Verbraucher entfernbaren Teilen, also eWaste? Dann ist es verpflichtend, beim artikelmerkmal 'eWaste' in den artikelinformationen dieser artikel 'ja' anzugeben.
Was ist die UPV?
UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal auf den Markt in den Niederlanden und/oder Belgien bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.
Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.
Das Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallwirtschaft beim Hersteller angesiedelt werden.
Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. bol wird dies zukünftig auch durchsetzen.
Kollektive oder individuelle Abgabe
In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften erfüllen. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.
Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, auf welche Artikel und Artikelbestandteile dies in jedem Fall zutrifft. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.
Verwaltungsgesellschaften UPV - Belgien
Verwaltungsgesellschaften UPV - Niederlande
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie sind als Partner selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.
Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien produzieren, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV erfüllen, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als Erster in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?
Achten Sie dann genau darauf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Sie Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten sind dieselben wie die eines belgischen Herstellers.
Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht bestellen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.
Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind hierzu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsgesellschaften oder der OVAM.
Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz
In Kürze wird bol auch bei Partnern durchgreifen, die die UPV-Verpflichtungen innerhalb bestimmter Produktkategorien nicht erfüllen. bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich langfristig auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.
Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:
- Verkaufsrechte beantragen, oder
- Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.