Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind Hilfsmittel, die Menschen vor Gefahren bei der Ausführung ihrer Arbeit/ihres täglichen Lebens schützen. Sie verringern das Risiko von Verletzungen oder der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen.

Neben den allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes und der europäischen Gesetzgebung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gibt es zusätzliche Anforderungen, die PSA erfüllen muss. In Deutschland finden sich diese hauptsächlich in der Arbeitsstättenverordnung und in der Europäischen Verordnung (EU) 2016/425. Diese Regeln stellen sicher, dass PSA sicher zu verwenden ist und während der Arbeit gut schützt.

Zusätzliche Anforderungen:

  1. PSA muss Schutz vor der spezifischen Gefahr bieten, für die sie bestimmt ist.
  2. Nur PSA mit einer gültigen CE-Kennzeichnung darf auf den Markt gebracht werden.
  3. Bei Lieferung muss eine deutsche Gebrauchsanweisung vorhanden sein.

Des Weiteren ist persönliche Schutzausrüstung in drei Risikokategorien eingeteilt. Diese Einteilung gibt an, vor welchem Gefahrenniveau das Artikel schützt und welche Anforderungen an Design, Tests und Zertifizierung gelten.

Kategorie I Schutz bei geringen Risiken

Diese PSA ist für Situationen vorgesehen, in denen nur minimale Gefahren bestehen. Es handelt sich um Risiken, die der Benutzer selbst gut einschätzen kann und bei denen die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen gering ist. Ein Beispiel für ein Artikel in dieser Kategorie ist eine Sonnenbrille.

Kategorie II Schutz bei mittleren Risiken

Diese Kategorie umfasst PSA, die vor deutlich vorhandenen Risiken schützen, die zu Verletzungen führen können, aber nicht lebensbedrohlich sind. Hier gelten strengere Anforderungen als bei Kategorie I, einschließlich umfangreicher Leistungstests, um zu gewährleisten, dass die PSA in der Praxis zuverlässig funktioniert.
Ein Beispiel hierfür ist eine Schutzbrille.

Kategorie III Schutz bei hohen oder lebensgefährlichen Risiken

Diese PSA muss in Situationen Schutz bieten, in denen ein Fehler direkt zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen kann. Die Mittel müssen daher den höchsten Qualitätsanforderungen entsprechen und strengen Prüfungen und umfangreichen Zertifizierungen unterzogen werden.
Ein Beispiel hierfür ist ein Auffanggurt.

PSA der Kategorie III wird genauestens kontrolliert, da sie in sehr risikoreichen Situationen eingesetzt wird, wie z. B. bei Arbeiten in der Höhe, in beengten Räumen oder mit gefährlichen Stoffen.

Wenn Sie PSA der Kategorie III verkaufen möchten, müssen Sie dafür Verkaufsrechte beantragen.