Computer & Elektronik

Finden Sie hier alle Informationen zur Sortimentspolitik für die Kategorie Computer & Elektronik

CE-Kennzeichnung

Um anzuzeigen, dass Ihre artikel die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllen, gibt es die sogenannte CE-Kennzeichnung. Für die meisten artikel, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt gebracht werden, ist diese Kennzeichnung sogar verpflichtend!


Lesen Sie das Whitepaper

Möchten Sie wissen, wie das genau funktioniert? In diesem Whitepaper über Produktsicherheit und eine gültige Konformitätserklärung wird es Ihnen erklärt.

CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

CE-Kennzeichnung in 3 Minuten
CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

Ist die CE-Kennzeichnung auch für Sie verpflichtend?

Eine CE-Kennzeichnung ist für artikel der folgenden Produktgruppen verpflichtend (beachten Sie, dies bedeutet nicht, dass Sie all diese artikel auch über bol verkaufen können):

  • Sprengstoffe für zivile Zwecke
  • Pyrotechnische artikel
  • Bauprodukte
  • Spielzeug
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Elektrische, elektronische und energiebezogene artikel
  • Medizinprodukte (beachten Sie: hierfür gelten zusätzlich zu den CE-Kennzeichnungen noch spezifische Richtlinien, die Sie erfüllen müssen. Sie können dies in dieser Nachricht und im Medizinprodukte-Beleid nachlesen)
  • Mess- und Wiegegeräte
  • Maschinen und zugehörige artikel
  • Transportmittel
Welche Verantwortlichkeiten Sie dabei haben, hängt von Ihrer Rolle ab – also ob Sie der Importeur, Distributeur oder Hersteller sind. In dieser Übersicht der RVO prüfen Sie, ob eine CE-Kennzeichnung für Ihren artikel verpflichtend ist. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung zu bestimmen, ob die artikel, die Sie verkaufen, eine CE-Kennzeichnung benötigen.
Ergreifen Sie die folgenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihr Sortiment die Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt:
  1. Es ist verpflichtend, die Produktinformationen 'CE-Kennzeichnung' auszufüllen, die unter den optionalen Informationen im verkäuferkonto verfügbar sind. Sie können über ein Dropdown-Menü angeben, ob die CE-Kennzeichnung auf Ihrem artikel, auf der Verpackung Ihres artikels oder in einer Anleitung Ihres artikels 'sichtbar' ist. Wenn Ihr artikel nicht unter die CE-Vorschriften fällt, können Sie 'nicht zutreffend' auswählen. Wir werden diese Produktinformationen überprüfen. Für bestehendes Sortiment ist es nicht verpflichtend, ein Foto hochzuladen.
  2. Für ein neues Sortiment müssen Sie ein Foto der CE-Kennzeichnung (JPEG- oder PDF-Dateityp) hochladen, die auf dem artikel angebracht ist. Ist dies technisch nicht möglich, genügt ein Foto der CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder in der Anleitung. Anweisungen und Beispiele zum Hinzufügen der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
  3. Der Handelsname und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in Europa:
    Für bestehendes und neues Sortiment bitten wir Sie, das Textattribut ‘Handelsname und Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU’ bei den optionalen Informationen im verkäuferkonto auszufüllen. Hier müssen Sie den Namen und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU eintragen. Die eingegebenen Informationen werden nicht auf bol sichtbar sein, und wir suchen auch nicht nach dem Einkaufskanal. Hiermit erklären Sie, dass die eingegebenen Informationen auch auf dem artikel oder der Verpackung sichtbar/vorhanden sind.
  • Verkaufen Sie einen artikel aus einem Land außerhalb der EU und verkaufen Sie diesen unter dem Markennamen dieses Herstellers. Dann sind Sie ein Importeur mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten.
  • Verkaufen Sie einen artikel, den Sie von einem Partner innerhalb der EU gekauft haben. Zum Beispiel von einem Importeur, einem europäischen Hersteller oder einem anderen Distributeur, dann sind Sie ein Distributeur.
Wir können Sie um eine gültige Konformitätserklärung (EU DoC) bitten.

Illustration mit drei Kreisen auf blauem Hintergrund. Links: Fabrik mit dem Text 'Hersteller'. Mitte: Flugzeug mit 'Importeur'. Rechts: Lastwagen mit 'Distributeur'.
  • Handelt es sich um Spielzeug und hat der artikel Sicherheitshinweise, fügen Sie diese bitte in den textuellen Produktinformationen unter 'Sicherheitshinweise' hinzu.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumentation und die Konformitätserklärung, die zum artikel gehören, verfügbar haben. Sowohl bol als auch die Behörden können danach fragen.
Sollten Sie Hilfe bei den oben genannten Punkten benötigen, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Quellen zu konsultieren:

Wie verwenden Sie die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist an dem bekannten CE-Zeichen erkennbar und muss auf dem artikel oder einem darauf angebrachten Typenschild angebracht werden. Ist dies technisch nicht umsetzbar, dürfen Sie die CE-Kennzeichnung auf der Produktverpackung oder in einem Begleitdokument anbringen (das richtige Bild finden Sie hier).

Was, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen?

Die (Sicherheits-)Regeln sind gesetzlich festgelegt – und somit müssen Sie nachweisen können, dass Sie über die notwendige(n) CE-Kennzeichnung(en) verfügen. Andernfalls verstoßen Sie gesetzlich gegen die Vorschriften. Wenn Sie unser Beleid nicht erfüllen, wird Ihr artikel offline genommen. All dies, um zu verhindern, dass Kunden durch möglicherweise unsichere artikel gefährdet werden.

Möchten Sie weitere Informationen einholen?

Um alle Anforderungen an die Produktsicherheit zu erfüllen, helfen Ihnen unsere Ökosystempartner gerne weiter. Sie bieten auch Beratung und Unterstützung bei Tests, Zertifizierung, Kennzeichnungen, Qualitätssicherung, Etikettierung, dem Verfassen von Anleitungen und dem Design von Verpackungen. Erfahren Sie mehr über unsere Ökosystempartner und wie sie Ihnen auf unserem Partnerplatform Produktsicherheit helfen können.

E-Waste/Stichting Open

Verordnung über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)/Stichting Open

Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften für Elektrogeräte

Sind Sie ein Unternehmer, der Geräte, Lampen oder Batterien auf den niederländischen Markt bringt oder dort verkauft? Dann könnten Sie von der „Herstellerverantwortung“ betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie die artikel beispielsweise aus dem Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb) importieren. Wenn Sie unter diese Regelung fallen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese artikel sicher und verantwortungsvoll zu sammeln und zu verarbeiten.

Diesen Prozess müssen Sie nicht alleine bewältigen. Melden Sie sich bei Stichting OPEN an, der niederländischen Organisation, die im Namen von Importeuren und Herstellern von Geräten, Batterien und Lampen diese Herstellerverantwortung umsetzt. Stichting OPEN arbeitet dabei mit Sammel-, Sortier-, Recycling- und anderen Ökosystempartnern zusammen. Gut geregelt und gut für die Umwelt, denn Bestandteile, Materialien und Rohstoffe bleiben erhalten. Auch für partner gelten diese Regeln. Hier sind sie zusammengefasst.

 

Regeln für Hersteller und Importeure: Registrierung und Berichterstattung bei Stichting OPEN

Um zu erfahren, ob die Regeln der Herstellerverantwortung auch für Sie gelten, müssen Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit 'Ja' beantworten können:

  • Produzieren Sie Elektrogeräte in den Niederlanden und bringen diese dort auf den Markt?
  • Kaufen Sie Elektrogeräte im Ausland und bringen diese auf den niederländischen Markt?
  • Haben Sie Ihren Sitz im Ausland und verkaufen Elektrogeräte direkt an niederländische Verbraucher?

Es ist gut zu wissen, dass fast alle artikel, die Elektrizität nutzen, unter die Regelung fallen, also alle Geräte mit einem Stecker oder einem Batteriefach. Sind Sie unsicher? Dann sprechen Sie mit Stichting OPEN.

Klicken Sie hier für weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu Stichting Open

 

Regeln für Händler: Alt-gegen-Neu-Regelung

In den Niederlanden sind Elektronikgeschäfte verpflichtet, alte Geräte beim Verkauf neuer Geräte zurückzunehmen (die „Alt-gegen-Neu“-Regelung). Kauft der Kunde online ein Elektrogerät oder eine energiesparende Lampe, ist der Händler ebenfalls verpflichtet, ein ähnliches artikel zurückzunehmen. (Online-)Shops sind verpflichtet, die „Alt-gegen-Neu“-Regelung ihren Kunden deutlich anzubieten, bevor der Bezahlvorgang auf der Website abgeschlossen ist.

Achtung!

Verkaufen Sie (elektronische und/oder elektrische) artikel mit nicht vom Verbraucher entfernbaren Teilen, also eWaste? Dann ist es verpflichtend, beim artikelmerkmal 'eWaste' in den artikelinformationen dieser artikel 'ja' anzugeben.

Amazon

Um Verwirrung bei unseren Kunden zu vermeiden, ist es nicht gestattet, Eigenmarken-artikel von anderen Online-Verkaufsplattformen zu verkaufen. Wie zum Beispiel artikel der Marke oder AmazonBasics.

Abgelehnte Artikel

bol legt großen Wert auf Ihre Sicherheit und Gesundheit. Deshalb prüfen wir artikel, die potenzielle Risiken bergen, immer sorgfältig, auch wenn es dafür noch keine Gesetze oder Vorschriften gibt. Wenn ein artikel potenziell schädlich ist, wird er auf die Safety Gate-Liste gesetzt. Diese artikel dürfen Sie dann nicht mehr über bol verkaufen.

Symbol für getrennte Sammlung

Auf allen elektr(on)ischen Geräten muss das Symbol für getrennte Sammlung angebracht sein: eine durchgestrichene Mülltonne. Das Symbol zeigt an, dass die artikel nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ist diese Kennzeichnung aufgrund der Größe oder Funktion des artikels nicht möglich, darf das Symbol auch auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht werden. Weitere Informationen zu diesem Symbol und dessen Aussehen finden Sie hier: Nationales (W)EEE Register.

Steckeranschluss

Gemeinsam bieten wir unseren Kunden in den Niederlanden und Belgien viele verschiedene artikel an. Unser Ziel dabei ist, dass diese artikel von unseren Kunden problemlos verwendet werden können. Deshalb verkaufen wir keine Geräte ohne einen niederländischen oder belgischen Stecker. Wir verkaufen auch keine Geräte, die einen Reisestecker haben. Ein Reisestecker ist ein Adapter, der einen Stecker für eine belgische oder niederländische Steckdose passend macht.

Produktbeschreibung

In der Kategorie Elektronik gibt es oft komplexe artikel, bei denen der Nutzer für die Installation oder die Nutzung zusätzliche Erklärungen benötigt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie dem Kunden mit einer guten Produktbeschreibung helfen und nicht nur den Produkttitel wiederholen.

Privatkopieabgabe

Verkaufen Sie Speicherartikel wie Smartphones, DVDs, USB-Sticks oder externe Festplatten? Dann müssen Sie als Anbieter eine Privatkopieabgabe zahlen. Die Abgabe ist für Künstler und Autoren bestimmt, die Einnahmen verlieren, weil ihre Werke von Kunden auf diesen Geräten kopiert werden.

Portofons

Die folgenden Bedingungen für den Verkauf von Portofons gelten:

Frequenzen und Sendeleistung:
Die Portofons müssen innerhalb der lizenzfreien Frequenzbänder arbeiten:

  • 434,040 MHz bis 434,790 MHz mit maximal 10 mW e.r.p Sendeleistung.
  • 446,00 MHz bis 446,200 MHz mit maximal 500 mW e.r.p Sendeleistung.

Herstellerpflichten:

  • Angabe von Frequenzen und Sendeleistung: Der Hersteller muss die Frequenzen und die Sendeleistung explizit in der Bedienungsanleitung angeben, damit der Benutzer weiß, welche Regeln für das Gerät gelten.
  • Feste Antenne: Das Portofon muss über eine feste, nicht abnehmbare Antenne verfügen. Dies verhindert, dass Benutzer die Antenne durch eine Antenne mit höherer Verstärkung ersetzen, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Leistungsbegrenzungen führen könnte.
  • CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung: Das Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, die angibt, dass es den europäischen Vorschriften für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entspricht. Zusätzlich muss eine Konformitätserklärung verfügbar sein, in der der Hersteller bestätigt, dass das Produkt den relevanten EU-Richtlinien entspricht.

Bedienungsanleitung:
Es muss eine Bedienungsanleitung beigefügt werden, die in Niederländisch oder Englisch verfasst ist.

Tastaturen

Um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, ist es nicht möglich, AZERTY-Tastaturen in den Niederlanden anzubieten.
Es ist jedoch möglich, QWERTY-Tastaturen in Belgien anzubieten.

Gasaanschluss Gasherde und Kochfelder

Um die Sicherheit unserer Kunden zu schützen, bieten wir auf unserer Plattform nur Gasherde und Kochfelder an, die speziell für den Gebrauch in den Niederlanden oder Belgien hergestellt wurden. Dies ist wichtig, da Gasherde und Kochfelder, die für ein bestimmtes Land konzipiert wurden, gefährliche Situationen verursachen können, wenn sie in einem Land verwendet werden, für das sie nicht vorgesehen sind. Deshalb beschränken wir unser Angebot auf Modelle, die den spezifischen Anforderungen dieser beiden Länder entsprechen.

Recht auf Updates

Kunden haben Anspruch auf Updates für smart devices (wie Telefone, Tablets, Fernseher und Laptops) und für digitale Inhalte (wie E-Books und Software). Der Partner ist hierfür verantwortlich. Aufgrund des Gesetzes sind Sie als Anbieter verpflichtet, Ihren Kunden über die Verfügbarkeit dieser Updates zu informieren, und zusätzlich müssen die Installationsanweisungen klar sein. Stellen Sie daher sicher, dass die verpflichtende Artikelinformation (Unterstützung mit Updates) aktualisiert und vollständig ist und vermeiden Sie, dass Artikel offline genommen werden.

Mobiltelefone 2G-Netzwerk

Ab dem 1. Dezember 2024 wird das 2G-Netz von verschiedenen Anbietern abgeschaltet, sodass Mobiltelefone, die 2G nutzen, nicht mehr unterstützt werden. Damit Kunden keine unbrauchbaren Telefone kaufen, entfernen wir 2G-Telefone ab dem 1. Dezember 2024 aus unserem Sortiment. Es ist daher nicht mehr gestattet, diese artikel anzubieten.

Was ist die UPV?

UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal auf den Markt in den Niederlanden und/oder Belgien bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.

Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.

Das Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallwirtschaft beim Hersteller angesiedelt werden.

Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. bol wird dies zukünftig auch durchsetzen.

Kollektive oder individuelle Abgabe

In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften erfüllen. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.

Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, auf welche Artikel und Artikelbestandteile dies in jedem Fall zutrifft. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.

Verwaltungsgesellschaften UPV - Belgien

Verwaltungsgesellschaften UPV - Niederlande

Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie sind als Partner selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.

Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien produzieren, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV erfüllen, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als Erster in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?

Achten Sie dann genau darauf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Sie Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten sind dieselben wie die eines belgischen Herstellers.

Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht bestellen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.

Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind hierzu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsgesellschaften oder der OVAM.

Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz

In Kürze wird bol auch bei Partnern durchgreifen, die die UPV-Verpflichtungen innerhalb bestimmter Produktkategorien nicht erfüllen. bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich langfristig auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.

Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:

  • Verkaufsrechte beantragen, oder
  • Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.