produktangaben
Angaben dürfen niemals irreführend, verwirrend oder zweideutig sein und müssen für den Kunden immer verständlich sein.
Produktclaims
Claims dürfen niemals irreführend, verwirrend oder zweideutig sein und müssen für den Kunden immer verständlich sein. Claims können Wörter oder Text sein, können aber auch in Bildern, Symbolen oder zum Beispiel Grafiken vorkommen, in denen Lebensmittel verglichen werden. Claims müssen wissenschaftlich fundiert sein und die Angabe von Nährwerten ist verpflichtend.
Bevor ein Gesundheits- oder Ernährungs-Claim verwendet werden kann, muss dieser bewertet, genehmigt und im Europäischen Claims Register aufgeführt sein. Dort ist aufgeführt, welche Ernährungs- und/oder Gesundheits-Claims unter welchen Bedingungen zulässig sind und welche Claims abgelehnt wurden.
Nährwertangaben
Eine nährwertbezogene Angabe behauptet oder erweckt den Eindruck, dass ein Lebensmittel einen bestimmten Nährwert hat. Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 finden Sie die nährwertbezogenen Angaben, die verwendet werden dürfen, sowie die dazugehörigen Bedingungen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 sind irreführende Lebensmittelinformationen ebenfalls nicht zulässig. Einige Beispiele sind:
- Eine Beschreibung, Präsentation oder Abbildung auf dem Artikel, die den Eindruck erweckt, dass ein bestimmtes Lebensmittel oder eine Zutat in einem Artikel enthalten ist, obwohl dies nicht der Fall ist
- Informationen, die sich auf die Geschwindigkeit oder die Anzahl der Kilogramm Gewichtsverlust beziehen
- Merkmale oder Eigenschaften des Artikels angeben, wie das Fehlen bestimmter Substanzen, obwohl diese Substanzen ohnehin nicht im Artikel enthalten sein dürfen
Gesundheitsaussagen
Mit einer Gesundheitsaussage erwecken Sie den Eindruck, dass ein positiver Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel (oder einem Bestandteil davon) und der Gesundheit besteht. Gesundheitsaussagen können sich auf körperliche Wirkungen beziehen. Darüber hinaus können sie sich auf psychologische Wirkungen, Abnehmen, Gewichtsmanagement oder die Verringerung von Gesundheitsrisiken beziehen.
Gesundheitsaussagen sind verboten, es sei denn, sie entsprechen den allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und die Aussage wurde genehmigt. Diese wird dann in die Verordnung (EG) Nr. 432/2012 aufgenommen. Wenn Sie Gesundheitsaussagen auf dem Produktfoto oder in der Beschreibung platzieren, beachten Sie bitte die Richtlinien der Europäischen Verordnung 655/2013 über Aussagen.
Hier sind Beispiele für Gesundheitsaussagen, die nicht zulässig sind:
- Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass das Nicht-Einnehmen des Lebensmittels die Gesundheit negativ beeinflussen kann.
- Aussagen darüber, wie schnell oder wie viel Gewicht Sie verlieren können.
- Aussagen, die Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Fachleuten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und anderer Gesetzgebung verwenden.
Coronavirus
Um die Irreführung eines Kunden zu vermeiden, ist es nicht gestattet, das Coronavirus auf dem Produktfoto, im Titel und in der Beschreibung zu erwähnen.
Überprüfen Sie, ob Ihre Aussage zulässig ist, mit dieser praktischen Claim-Datenbank: > Gehen Sie zur Claim-Datenbank des Keuringsraad KOAG/KAG
Kosmetik-Claims
Für Kosmetikartikel dürfen Sie auf der Verpackung und auf Online-Verkaufsseiten keine Aussagen und Werbeaussagen machen, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Kosmetik-Claims müssen allen gesetzlichen Vorschriften und allgemeinen Vereinbarungen entsprechen, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 655/2013 beschrieben sind.
Wenn Sie einen Claim machen, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen: Nicht behaupten, dass artikel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Richtigkeit: Wenn Sie behaupten, dass ein bestimmter Inhaltsstoff in Ihrem artikel enthalten ist, muss dies auch der Realität entsprechen. Aussagen über die Eigenschaften eines bestimmten Inhaltsstoffs sind nicht zulässig, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass auch das Endprodukt diese Eigenschaften besitzt, obwohl dies nicht der Fall ist.
- Beweismaterial: Claims müssen durch ausreichende und überprüfbare Beweismittel untermauert werden.
- Ehrlichkeit: Es ist nicht erlaubt, bestimmte Merkmale zu behaupten, wenn artikel derselben Art ähnliche Merkmale aufweisen. Wenn ein artikel nur in Kombination mit einem anderen artikel wirkt, muss dies angegeben werden. Claims dürfen nicht über das hinausgehen, was belegt werden kann.
- Fairness: Die gemachten Claims müssen auf Fakten basieren und dürfen nicht negativ gegenüber Inhaltsstoffen oder der Konkurrenz sein.
- Fundierte Entscheidungen treffen: Aussagen müssen für den durchschnittlichen Käufer klar und verständlich sein. Claims müssen außerdem Informationen liefern, die dem Käufer eine bewusste Entscheidung ermöglichen.
Neben diesen Bedingungen ist es (auch) nicht erlaubt, medizinische Claims für Ihren artikel zu machen oder zu behaupten, dass Kosmetika tierversuchsfrei sind. Dies ist nicht zulässig, da es bereits seit 2004 nicht mehr erlaubt ist und somit nichts Neues über den artikel aussagt.
Medizinische Behauptungen
Eine medizinische Behauptung ist eine Aussage über die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit. Es ist verboten, medizinische Behauptungen für Lebensmittel und Gesundheitsprodukte zu verwenden. Sie dürfen jedoch für Arzneimittel und Medizinprodukte verwendet werden. Einige Beispiele, die nicht zulässig sind:
- „Vitamin D beugt Knochenbrüchen vor“
- „Glucosamin hilft bei steifen Gelenken“