Reisegepäck & Reiseaccessoires
Hier finden Sie alle Informationen zu den Sortimentsrichtlinien für die Kategorie Reisegepäck & Reiseaccessoires.
Reisestecker
Wir möchten keine Artikel anbieten, die den Nutzern oder ihrer Umgebung möglicherweise Schaden zufügen. Um die Wahrscheinlichkeit von Kurzschlüssen, Explosionen oder in manchen Fällen sogar Bränden so gering wie möglich zu halten, dürfen Sie nur Reisestecker verkaufen, die in jedem Fall den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Niederlanden und Belgien entsprechen. Reisestecker, die auf der Safety Gate-Liste der abgelehnten Produkte stehen, dürfen Sie nicht auf der Plattform anbieten.
Gebrauchtartikel
Gebrauchtartikel oder Margenwaren können nur in den Kategorien Bücher, Musik, Games und Filme angeboten werden. Für die übrigen Kategorien können Sie keine Verkaufsrechte beantragen. Es ist also nicht möglich, andere Gebrauchtartikel als Bücher, Musik, Games und Filme über bol anzubieten.
CE-Kennzeichnung
Um anzuzeigen, dass Ihre artikel die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllen, gibt es die sogenannte CE-Kennzeichnung. Für die meisten artikel, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt gebracht werden, ist diese Kennzeichnung sogar verpflichtend!
Lesen Sie das Whitepaper
Möchten Sie wissen, wie das genau funktioniert? In diesem Whitepaper über Produktsicherheit und eine gültige Konformitätserklärung wird es Ihnen erklärt.
CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

Ist die CE-Kennzeichnung auch für Sie verpflichtend?
Eine CE-Kennzeichnung ist für artikel der folgenden Produktgruppen verpflichtend (beachten Sie, dies bedeutet nicht, dass Sie all diese artikel auch über bol verkaufen können):
- Sprengstoffe für zivile Zwecke
- Pyrotechnische artikel
- Bauprodukte
- Spielzeug
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische, elektronische und energiebezogene artikel
- Medizinprodukte (beachten Sie: hierfür gelten zusätzlich zu den CE-Kennzeichnungen noch spezifische Richtlinien, die Sie erfüllen müssen. Sie können dies in dieser Nachricht und im Medizinprodukte-Beleid nachlesen)
- Mess- und Wiegegeräte
- Maschinen und zugehörige artikel
- Transportmittel
Ergreifen Sie die folgenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihr Sortiment die Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt:
- Es ist verpflichtend, die Produktinformationen 'CE-Kennzeichnung' auszufüllen, die unter den optionalen Informationen im verkäuferkonto verfügbar sind. Sie können über ein Dropdown-Menü angeben, ob die CE-Kennzeichnung auf Ihrem artikel, auf der Verpackung Ihres artikels oder in einer Anleitung Ihres artikels 'sichtbar' ist. Wenn Ihr artikel nicht unter die CE-Vorschriften fällt, können Sie 'nicht zutreffend' auswählen. Wir werden diese Produktinformationen überprüfen. Für bestehendes Sortiment ist es nicht verpflichtend, ein Foto hochzuladen.
- Für ein neues Sortiment müssen Sie ein Foto der CE-Kennzeichnung (JPEG- oder PDF-Dateityp) hochladen, die auf dem artikel angebracht ist. Ist dies technisch nicht möglich, genügt ein Foto der CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder in der Anleitung. Anweisungen und Beispiele zum Hinzufügen der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
- Der Handelsname und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in Europa:
Für bestehendes und neues Sortiment bitten wir Sie, das Textattribut ‘Handelsname und Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU’ bei den optionalen Informationen im verkäuferkonto auszufüllen. Hier müssen Sie den Namen und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU eintragen. Die eingegebenen Informationen werden nicht auf bol sichtbar sein, und wir suchen auch nicht nach dem Einkaufskanal. Hiermit erklären Sie, dass die eingegebenen Informationen auch auf dem artikel oder der Verpackung sichtbar/vorhanden sind.
- Verkaufen Sie einen artikel aus einem Land außerhalb der EU und verkaufen Sie diesen unter dem Markennamen dieses Herstellers. Dann sind Sie ein Importeur mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten.
- Verkaufen Sie einen artikel, den Sie von einem Partner innerhalb der EU gekauft haben. Zum Beispiel von einem Importeur, einem europäischen Hersteller oder einem anderen Distributeur, dann sind Sie ein Distributeur.

- Handelt es sich um Spielzeug und hat der artikel Sicherheitshinweise, fügen Sie diese bitte in den textuellen Produktinformationen unter 'Sicherheitshinweise' hinzu.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumentation und die Konformitätserklärung, die zum artikel gehören, verfügbar haben. Sowohl bol als auch die Behörden können danach fragen.
- Die Website der RVO;
- Die Website der Europäischen Kommission;
- Unsere Ökosystempartner, die Sie beraten können; und
- Unser Beleid auf dem Partnerplatform mit zugehörigem Video und Infosheet.
Wie verwenden Sie die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist an dem bekannten CE-Zeichen erkennbar und muss auf dem artikel oder einem darauf angebrachten Typenschild angebracht werden. Ist dies technisch nicht umsetzbar, dürfen Sie die CE-Kennzeichnung auf der Produktverpackung oder in einem Begleitdokument anbringen (das richtige Bild finden Sie hier).
Was, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen?
Die (Sicherheits-)Regeln sind gesetzlich festgelegt – und somit müssen Sie nachweisen können, dass Sie über die notwendige(n) CE-Kennzeichnung(en) verfügen. Andernfalls verstoßen Sie gesetzlich gegen die Vorschriften. Wenn Sie unser Beleid nicht erfüllen, wird Ihr artikel offline genommen. All dies, um zu verhindern, dass Kunden durch möglicherweise unsichere artikel gefährdet werden.
Möchten Sie weitere Informationen einholen?
Um alle Anforderungen an die Produktsicherheit zu erfüllen, helfen Ihnen unsere Ökosystempartner gerne weiter. Sie bieten auch Beratung und Unterstützung bei Tests, Zertifizierung, Kennzeichnungen, Qualitätssicherung, Etikettierung, dem Verfassen von Anleitungen und dem Design von Verpackungen. Erfahren Sie mehr über unsere Ökosystempartner und wie sie Ihnen auf unserem Partnerplatform Produktsicherheit helfen können.