Richtlinien für Sortiment und Nachhaltigkeit

Wir arbeiten jeden Tag hart an einem besseren bol. Wir möchten Kunden gerne gut informiert bei ihren Einkäufen unterstützen. Das bedeutet, dass wir versuchen, die Vorteile und positiven Eigenschaften von Artikeln gut zu erklären. Und wir geben diesen Artikeln zusätzliche Sichtbarkeit durch unser „Goede Keuze“-Label. Eine gute Richtlinie ist daher von entscheidender Bedeutung. Lesen Sie auf dieser Seite alles, was Sie über unsere Richtlinien bezüglich Nachhaltigkeit und Sortiment wissen müssen.

Plastik

Wenn nötig, sind wir bei bol der Gesetzgebung voraus. Dies tun wir vor allem, wenn klar ist, dass artikel in Produktion oder Gebrauch schädlich für die Gesundheit und/oder Sicherheit von Kunden sind. Innerhalb der Europäischen Union gilt ein Verbot für den Verkauf von Plastik-Einwegartikeln, auch Einwegplastik genannt. Auf der Website der Europäischen Kommission finden Sie eine Übersicht der artikel, die nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Dieses Verbot wird langsam erweitert, weshalb die untenstehende Liste möglicherweise nicht vollständig ist. Informieren Sie sich daher auf der Website der Europäischen Kommission oder der niederländischen/belgischen Regierung über die aktuellen Regelungen.

Obligatorischer SUP-Beitrag

Seit 2023 gilt auch ein Abfallbeitrag (SUP-Beitrag) für sogenannte Verkaufsstellenverpackungen. Das ist der Verkauf von leeren Lebensmittelbehältern oder Bechern. Derjenige, der diese artikel auf den Markt bringt, ist verpflichtet, hierfür den SUP-Beitrag zu zahlen. Es kann also sein, dass auch Sie diesen SUP-Beitrag zahlen müssen. Informationen zu Tarifen und weiteren Details in den Niederlanden finden Sie auf der Website von Verpact. Für Belgien gibt es weitere Informationen auf der Website von Fost Plus.

Illegale artikel

Die folgenden Plastik-Einwegartikel sind gesetzlich nicht erlaubt und dürfen daher nicht verkauft werden:

  • Teller, Besteck, Rührstäbchen
  • Trinkhalme
  • Wattestäbchen
  • Ballonstäbe
  • Getränke- und Lebensmittelverpackungen aus sogenanntem expandiertem und extrudiertem Polystyrol (EPS und XPS)
  • Artikel aus oxo-abbaubarem Plastik (zum Beispiel Tüten und Flaschen)

Einwegartikel, die Plastik enthalten

Einwegartikel aus Plastik und solche, die Plastik enthalten, tragen das untenstehende Logo. Denken Sie hierbei an artikel wie: Feuchttücher, Tampons, Damenbinden, Tabakartikel und Trinkbecher (zum Beispiel ein Pappbecher/-teller mit einer Plastikschicht).

Abbildung mit zwei Teilen: links eine Toilette mit einem durchgestrichenen Plastikteller auf rotem Hintergrund. Rechts eine Schildkröte unter einem Plastikgegenstand auf blauem Hintergrund. Text: „Artikel enthält Plastik.“

Streuplastik

Darüber hinaus möchten wir als Plattform unsere Verantwortung übernehmen und dabei helfen, Streuplastik entgegenzuwirken. Deshalb haben wir am 9. Oktober 2021 das Streuplastik-Abkommen unterzeichnet. Streuplastik ist Plastik, das für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist und sich schnell verteilt. Zum Beispiel, wenn es weggeworfen wird oder buchstäblich auseinanderplatzt. Dies bedeutet, dass Einweg-Wasserballons und Plastikkonfetti auf der Plattform verboten sind. Unter diese Richtlinie fallen unter anderem auch:

  • Geschenkpakete, die Wasserballons, Plastikkonfetti oder Ballonstrohhalme enthalten
  • (Tisch-)Konfetti, Luftschlangen
  • Ballons mit Plastikkonfetti darin
Beispiel für gesetzliche Garantie
Beispiel für gesetzliche Garantie

Gesetzliche Garantie

Kunden haben Anspruch auf ein Produkt, das hält, was es verspricht. In den meisten europäischen Ländern beträgt die Garantiezeit mindestens zwei Jahre. Einige Produktgruppen fallen nicht unter diese gesetzliche Garantie. Dazu gehören Lebensmittel, Getränke und Einwegartikel. Ab dem 22. Juli 2026 werden wir bei anderen Produkten einen deutlichen Hinweis anzeigen. So wissen Kunden genau, welche Rechte sie haben, wenn sie über bol bestellen.

Abweichung vom niederländischen Gesetz
Das niederländische Gesetz weicht von der in der Europäischen Union üblichen 2-jährigen Garantiezeit ab. Das niederländische Gesetz kennt keine feste Frist von 2 Jahren, sondern verweist stattdessen auf die vernünftigerweise zu erwartende Lebensdauer des Artikels. Diese Frist ist also nicht festgelegt und variiert je nach Artikel. Bei der Bestimmung dieser Frist berücksichtigt das Gesetz den Produkttyp, die Preiskategorie, die Marke (den Ruf) und etwaige Aussagen des Anbieters. Die wirtschaftliche Lebensdauer einer Waschmaschine im höheren Marktsegment kann beispielsweise 12 Jahre betragen. Ein Kunde kann dann die gesetzliche Garantie in Anspruch nehmen, wenn eine Waschmaschine innerhalb von 12 Jahren defekt wird. Kunden haben laut Gesetz bereits Anspruch auf Garantie. Durch die neue europäische EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) Richtlinie informieren wir sie künftig noch deutlicher darüber. Wir fügen daher das gesetzliche Garantielabel zu Ihren Artikeln hinzu. Damit helfen Sie Kunden, eine bewusste Wahl zu treffen. Bol fügt diese Labels automatisch zu den relevanten Produktseiten hinzu. Sie müssen hierfür also nichts tun.

Kommerzielle Garantie

Kunden haben Anspruch auf ein Produkt, das hält, was es verspricht. In den meisten europäischen Ländern beträgt die Garantiezeit mindestens zwei Jahre. Eine kommerzielle Garantie ist eine zusätzliche Garantie, die ein Hersteller oder Produzent (oder manchmal der Verkäufer) freiwillig zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen Garantie anbietet. Wenn dies auf Ihren Artikel zutrifft, müssen Sie das GARAN-Label anzeigen, damit der Kunde leicht erkennen kann, wie viel kommerzielle Garantie auf dem Artikel liegt. Auf dem GARAN-Label, das bei einem Produkt angezeigt wird, muss in Ziffern die Anzahl der Jahre der kommerziellen Garantie angegeben werden. Dieses GARAN-Label ist somit auf das spezifische Produkt abgestimmt, bei dem es angezeigt wird. Die Anzeige dieses Labels für den Verbraucher ist obligatorisch. Bol benötigt hierfür Daten, mit denen Sie als Partner nachweisen, welche kommerzielle Garantie bei einem Produkt besteht.

 

Trifft dies auf Ihr Produkt zu? Dann müssen Sie das GARAN-Label wie im Beispiel (Format PDF, JPEG oder PNG) als Nachweis zu Ihrem Artikel liefern. Dies kann beim betreffenden Artikel über Ihr Verkäuferkonto hinzugefügt werden.


Zur Veranschaulichung: Wenn die angebotene Waschmaschine 10 Jahre Garantie vom Hersteller hat, muss dies dem Kunden über das GARAN-Label mitgeteilt werden, auf dem die Zahl 10 angegeben sein muss.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel kann nur ein GARAN-Label haben. Wenn Sie als Partner eine abweichende kommerzielle Garantie haben, müssen Sie den Artikel unter einer anderen EAN anbieten.

Beispiel für kommerzielle Garantie
Beispiel für kommerzielle Garantie

Zusätzliche ProduktinformationenNeben den Informationen, die ein Kunde über die Garantie erhält, können weitere Informationsfelder ausgefüllt werden, damit diese für den Kunden sichtbar werden.

  • Weitere Garantien: Eventuelle zusätzliche Garantieleistungen, die im Artikel enthalten sind, zum Beispiel für eine bestimmte Nutzung oder nur für einen bestimmten Teil des Produkts.
  • Software-Updates: Falls zutreffend, muss der Kunde darüber informiert werden, wie lange das Gerät mit den neuesten Updates unterstützt wird.
  • After-Sales-Services: Eventuelle zusätzliche After-Sales-Services, die im Artikel enthalten sind.
  • Reparatur-Score: Der Reparatur-Score gibt an, wie einfach Ihr Artikel repariert werden kann. Wenn dieser für Ihren Artikel/Ihre Artikel bekannt ist, können Sie diesen Wert hier eingeben.
Bitte beachten Sie: Diese Felder sind nicht obligatorisch und Sie füllen sie nur aus, wenn sie für den betreffenden Artikel bekannt sind.

Reparaturbedingungen

Für einige Produktgruppen müssen ab September für eine bestimmte Zeit (7 oder 10 Jahre) nach dem Inverkehrbringen des Produkts Ersatzteile zur Förderung der Reparatur verfügbar sein. Diese Verpflichtung gilt für Hersteller/Produkte und betrifft die folgenden Produktgruppen:

  • Mobiltelefone
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Trockner
  • Kühlschränke
  • TV-Bildschirme
  • Staubsauger (exkl. Roboterstaubsauger)
  • Schweißgeräte
  • E-Bikes
  • Server und Speicherprodukte

Für andere Produktgruppen ist dies derzeit noch nicht verpflichtend, dies kann sich in Zukunft ändern.

Mikroplastik

Mikroplastik sind Plastikteilchen, die kleiner als 5 Millimeter sind. Diese Partikel gelangen in die Umwelt und sammeln sich dort an. Sie sind nicht abbaubar, sondern zerfallen in immer kleinere Stücke. Mikroplastik ist daher sehr umweltschädlich und gefährlich für die Gesundheit von Mensch und Tier. Mikroplastik ist in verschiedenen artikeln enthalten, von Kosmetika über synthetische Kleidung bis hin zu Plastiktüten und Flaschen. Viele dieser artikel landen im Müll.

Glitzer

Im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung ist der Verkauf von Mikroplastik in Form von losem Glitzer ab dem 1. Mai 2024 verboten.

  • Loser Glitzer, bei dem beispielsweise Klebstoff separat zum Ankleben mitgeliefert wird, ist nicht erlaubt;
  • Plastikgranulat wie Kunststoffgranulat oder Plastikpellets sind eine Art Mikroplastik, das häufig als Füllmaterial für zum Beispiel Kuscheltiere oder Kissen verwendet wird.

Glitzer, der bereits verklebt oder Teil eines artikels ist – denken Sie hier an einen Glitzerhut oder Glitzergel – darf noch auf der bol Partnerplatform verkauft werden. Geben Sie daher in Ihrem Sortiment deutlich an:

  1. aus welchen Materialien der Glitzer hergestellt ist;
  2. wie groß der Glitzer ist

Biologisch abbaubarer Glitzer muss durch eine Produktspezifikation des Lieferanten und/oder eine Erklärung des Herstellers, dass er biologisch abbaubar ist, nachgewiesen werden können.

Verwendung nachhaltigerer Begriffe

Aussagen über Nachhaltigkeitseigenschaften von artikeln müssen klar und relevant sein. Daher müssen die artikelinformationen den Richtlinien der ACM entsprechen. Das bedeutet, dass vage Begriffe in der Beschreibung eines artikels nicht verwendet werden dürfen. Stattdessen müssen Sie spezifische Nachhaltigkeitsvorteile nennen, denken Sie dabei zum Beispiel an: 70 % recyceltes Material, abfallsparend, recycelbar oder energiesparend.

 

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre artikelinformationen korrekt sind? Lesen Sie hier weitere Informationen zu dieser Richtlinie oder sehen Sie hier die vollständige ACM-Anleitung für Nachhaltigkeitsaussagen ein.

Fairtrade

Fairtrade ist ein nicht geschützter Begriff, der verwendet wird, um artikel zu beschreiben, die:

  • unter guten Arbeitsbedingungen hergestellt wurden
  • faire Handelsabkommen mit Bauern und Arbeitern haben

Wenn ein artikel, den Sie verkaufen, ein Fairtrade-Siegel trägt, überprüfen wir, ob dies mit der entsprechenden Beschreibung übereinstimmt. Dies tun wir anhand der 4 unten genannten Gütesiegel:

  • Fairtrade
  • World Fair Trade Organization
  • Fair for Life (Kleidung)

Wenn Sie einen artikel verkaufen, der eines dieser Gütesiegel trägt, können Sie dies über diesen Link mitteilen. Wenn dies korrekt ist, können wir Ihnen ein „Gute Wahl“-Label geben. Bei artikeln, die Fairtrade beanspruchen, aber kein Gütesiegel von einer dieser Organisationen besitzen, wird der Anspruch aus den artikelinformationen entfernt.

Das Europäische Bio-Siegel (SKAL)

Um sicherzustellen, dass unsere Kunden kontrollierte biologische artikel erhalten und wir den Gesetzen und Vorschriften bezüglich biologischer artikel entsprechen, haben wir zusätzliche Bedingungen für die Verwendung des SKAL-Siegels festgelegt.

Was ist SKAL und was bedeutet dies für den verkauf von biologischen artikeln?

Was ist SKAL und was bedeutet dies für den verkauf von biologischen artikeln?

SKAL ist ein unabhängiges Verwaltungsorgan, das den biologischen Produktionsprozess überwacht. Es prüft, ob alles korrekt verarbeitet, verkauft und registriert wird.

Innerhalb der Warengruppen Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Tiernahrung, Pflanzen und Blumenzwiebeln ist der Begriff „biologisch“ ein geschützter Begriff. Dieser darf nur für kontrollierte artikel verwendet werden. Diese artikel sind am Europäischen Bio-Siegel, auch „das grüne Blatt“ genannt, zu erkennen. Auch die Gütezeichen Agriculture Biologique, Demeter und EKO erfüllen die Anforderungen von SKAL. Diese Gütezeichen dürfen daher auch das grüne Blatt auf den artikeln zeigen. Jedes Unternehmen, das unseren Kunden diese artikel über unser plattform verkauft, muss sich registrieren. bol darf nur zertifizierte biologische artikel anbieten und verkaufen. Das bedeutet, dass sowohl der Zwischenhändler als auch der Produzent zertifiziert sein müssen.

Die artikel müssen für diese Zertifizierung folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Die biologische EU-Verordnung.
  2. Die niederländische Landwirtschaftsqualitätsgesetzgebung.
  3. Die Regelungen und Grundlagen der SKAL Biokontrolle.

Achtung!

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, die Zertifizierungsanforderungen für SKAL zu erfüllen.

Was sind die zusätzlichen Voraussetzungen für den verkauf auf unserer Plattform?

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen SKAL-zertifiziert ist, um biologische artikel zu handeln.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lagerung der artikel den SKAL-Lageranforderungen entspricht.
  3. Beantragen Sie hier das Nachhaltigkeitslabel „Europäisches Bio-Siegel“, „Agriculture Biologique“, „Demeter“ oder „EKO“, damit Ihr Bio-Sortiment auf unserer Website korrekt gekennzeichnet wird.
  4. Der SKAL-Code NL-BIO-01 muss auf der Rechnung an Kunden sichtbar sein. Um den SKAL-Code auf Ihre Rechnung zu bekommen, ist es wichtig, dass der SKAL-Code (NL-BIO-01) im Titel des Bio-artikels steht. Durch die Platzierung des Codes im Titel erscheint der Code automatisch auf der Rechnung an den Kunden. Wir empfehlen, den Code am Ende des Titels zu platzieren.

Was ist die UPV?

UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal auf den Markt in den Niederlanden und/oder Belgien bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.

Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.

Das Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallwirtschaft beim Hersteller angesiedelt werden.

Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. bol wird dies zukünftig auch durchsetzen.

Kollektive oder individuelle Abgabe

In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften erfüllen. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.

Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, auf welche Artikel und Artikelbestandteile dies in jedem Fall zutrifft. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.

Verwaltungsgesellschaften UPV - Belgien

Verwaltungsgesellschaften UPV - Niederlande

Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie sind als Partner selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.

Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien produzieren, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV erfüllen, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als Erster in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?

Achten Sie dann genau darauf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Sie Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten sind dieselben wie die eines belgischen Herstellers.

Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht bestellen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.

Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind hierzu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsgesellschaften oder der OVAM.

Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz

In Kürze wird bol auch bei Partnern durchgreifen, die die UPV-Verpflichtungen innerhalb bestimmter Produktkategorien nicht erfüllen. bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich langfristig auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.

Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:

  • Verkaufsrechte beantragen, oder
  • Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.

Weitere Informationen zur Beantragung von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.

Erweiterte Produzentenverantwortung Textilien (EPV Textilien)

Verkaufen Sie (Berufs-)Kleidung, Tisch-, Bett- und/oder Haushaltswäsche in den Niederlanden? Dann sind Sie seit dem 1. Juli 2023 verpflichtet, die Bestimmungen der EPV Textilien einzuhalten. Die Verordnung macht Sie als Produzent/Importeur für die Abfallphase von Kleidung und Haushaltstextilien verantwortlich. Die Regierung möchte damit Unternehmen ermutigen, Textilabfälle für Wiederverwendung und Recycling einzusetzen. Die EPV Textilien macht Produzenten und Importeure individuell verantwortlich für:

  • die Organisation eines passenden getrennten Sammelsystems und die damit verbundenen Kosten.
  • Recycling und Wiederverwendung der gesammelten Textilien.

Was bedeutet das für Sie?

Die EPV Textilien gilt für Produzenten und Importeure, die Konsumenten- und Berufsbekleidung, Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche in den Niederlanden verkaufen. Dies gilt sowohl für niederländische als auch für internationale Partner und auch für Textilien, die aus recyceltem Material bestehen. Sind Sie Produzent und/oder Importeur von Kleidung und Textilien? Dann haben Sie offiziell eine individuelle Verantwortung, die Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen diese von einem Kollektiv/einer Produzentenorganisation, wie der Stiftung EPV, durchführen lassen. Wie Sie diese Bestimmung einhalten, müssen Sie uns nicht mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung EPV.

Welche Artikelgruppen fallen unter diese Richtlinie?

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Unternehmen nachhaltiger gestalten können?

Zertifizierte Partner können Ihnen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften oder das „Goede Keuze“-Label hinzuzufügen.