Verkaufsrechte Nahrungsergänzungsmittel Niederlande

Möchten Sie Nahrungsergänzungsmittel für den niederländischen Markt über bol anbieten? Dann müssen Sie als Partner nachweislich als Lebensmittelunternehmen registriert sein.

Welche Registrierung erforderlich ist, hängt davon ab, wo Ihre Organisation ansässig ist und ob Sie eine Niederlassung oder ein Lager in den Niederlanden haben.

Warum ist die Registrierung verpflichtend?

Die Registrierungspflicht gilt für alle Lebensmittelunternehmen und ist in Artikel 6 der Verordnung (EG) 852/2004 geregelt. Die Registrierung hilft den Lebensmittelbehörden, die Lebensmittelsicherheit zu überwachen und unsichere Artikel schneller zurückzuverfolgen.

Welche Registrierung benötigen Sie?

Organisation mit niederländischer Niederlassung oder niederländischem Lager


Hat Ihre Organisation eine Niederlassung oder ein Lager in den Niederlanden, die/das bei der Handelskammer eingetragen ist? Registrieren Sie diese niederländische Niederlassung dann als Lebensmittelunternehmen bei der NVWA.

Organisation ohne niederländische Niederlassung oder niederländisches Lager


Ist Ihre Organisation im Ausland ansässig und haben Sie keine Niederlassung und kein Lager in den Niederlanden, die/das bei der Handelskammer eingetragen ist? Dann ist eine Registrierung bei der NVWA nicht möglich. In diesem Fall bitten wir um den Nachweis, dass Ihre Organisation als Lebensmittelunternehmen bei der nationalen Lebensmittelbehörde des Landes registriert ist, in dem Ihre Organisation ihren Sitz hat.

Sie können eine NVWA-Registrierung über diesen Link beantragen.

Beantragen Sie hier die Vertriebsrechte:

Wenn Sie einen Antrag absenden, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken, stimmen Sie den Bedingungen zu und erklären, dass alle eingegebenen Informationen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden und die bereitgestellten Informationen korrekt sind.