11 mei 2026
Beleid & wetgeving

Verpflichtende Produktinformationen für Artikel mit gefährlichen Stoffen

Deadline op 1 juli 2026
Dieses Bild zeigt einen Stempel mit einem blauen Häkchen auf blauem Hintergrund

Ab dem 1. Juli 2026 stellt die europäische CLP-Gesetzgebung (Classification, Labelling & Packaging) strengere Anforderungen an die Sicherheitsinformationen, die online für Artikel mit gefährlichen Stoffen sichtbar sein müssen. In dieser Nachricht informieren wir Sie über die verpflichtenden Produktinformationen (Attribute).

Wie erkenne ich diese Artikel?

Artikel mit gefährlichen Stoffen sind für Kunden an den Gefahrensymbolen wie Umweltgefahr, leicht entzündlich oder schädlich (siehe unten) zu erkennen.

Dieses Bild zeigt einige Beispiele von Symbolen für gefährliche Materialien

Diese Produktinformationen sind nicht neu, müssen aber ab dem 1. Juli auch auf Online-Shopping-Plattformen wie bol angezeigt werden. Diese gefährlichen Stoffe kommen häufig in Reinigungsmitteln, Klebstoffen und Farben vor, und es ist wichtig, den Kunden gut darüber zu informieren. Als Partner sind Sie dafür verantwortlich, diese erforderlichen Informationen für die von Ihnen angebotenen Artikel korrekt und vollständig einzugeben.

Um welche Produktinformationen geht es?

Die folgenden Produktinformationen müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein:

  • Chemischer Name des Artikels
  • EC- oder CAS-Nummer
  • Zutatenliste
  • Inhalt (ml, l, kg)
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze)
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  • Zusätzliche Gefahrenhinweise (EUH-Sätze)
  • Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI)
  • Etikettensprache
  • Sicherheitsdatenblatt

 

Das Signalwort & die Gefahrensymbole werden automatisch basierend auf den von Ihnen als Partner für Ihren Artikel eingegebenen Daten generiert. Artikel, bei denen diese Informationen fehlen oder falsch sind, werden offline genommen.

Welche Artikel müssen diese Anforderungen erfüllen?

Gefährliche Stoffe sind in vielen verschiedenen Artikeln enthalten, von Reinigungsmitteln über Farben und Klebstoffe bis hin zu Zahnprothesenreinigern. Es ist daher unerlässlich, dass Sie als Partner sicherstellen, dass die richtigen Informationen für Ihre Artikel eingegeben werden. Die erforderlichen Produktinformationen sollten bereits auf dem physischen Artikel sichtbar sein. Als

Partner können Sie die benötigten Informationen zu Ihrem Sortiment bei Ihrem Lieferanten anfordern.

Korrekte Produktinformationen

Es ist nicht gestattet, die Informationsfelder Ihres Artikels mit falschen Produktinformationen zu füllen. Einige Beispiele hierfür sind die folgenden:

  • siehe Etikett/Aufkleber“,
  • „nicht zutreffend“,
  • „... die Zusammensetzung dieses Artikels ändert sich ständig, die neueste Version des Artikels finden Sie auf der Verpackung“

 

Wir nehmen den Artikel offline, wenn wir unvollständige oder falsche Produktinformationen finden. Bitte beachten Sie, dies sind nur einige Beispiele, hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.

Wann beginnen wir mit der Durchsetzung?

Seit dem 1. Mai 2026 ist es möglich, die erforderlichen Produktinformationen für Ihre Artikel einzugeben. Im Sommer werden wir schrittweise überprüfen und durchsetzen, ob die verpflichtenden Produktinformationen korrekt ausgefüllt sind. Artikel, die aufgrund fehlender oder falsch ausgefüllter Produktinformationen nicht den Anforderungen entsprechen, werden offline genommen. Artikel, die vollständig und korrekt ausgefüllt sind, werden nach der Durchsetzung automatisch wieder online gestellt. Wir werden später noch mitteilen, wann die Durchsetzung beginnt.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu dieser Nachricht haben, wenden Sie sich bitte an unseren Partnerservice. Sie helfen Ihnen gerne weiter!