Richtlinien zur Markenregistrierung

Interessiert daran, Ihre Marke registrieren zu lassen? Lesen Sie hier, ob Ihre Artikel den Richtlinien für die Markenregistrierung entsprechen.

Dies müssen Sie erfüllen

Die Artikel werden gemäß unseren Standard- Markenrichtlinien angeboten, wobei die folgenden 3 Bedingungen die wichtigsten sind:

  1. EAN – Jeder Markenartikel sollte eine EAN-Nummer haben. Diese EAN-Nummer muss bei GS1 auf den Namen des Markeninhabers registriert sein. Diese Nummer stellt sicher, dass der Artikel einzigartig ist im Vergleich zu einem anderen Artikel.
  2. Markenregister – Ein Markenartikel darf nur angeboten werden, wenn er tatsächlich ein Markenartikel ist. Das heißt: ein Artikel einer Marke, die bei BOIP in der zum Produkttyp gehörenden Klasse registriert ist. Im BOIP-Markenregister kann auch ein Verweis auf das WIPO (international anerkannt) oder EUIPO (europaweit anerkannt) Register stehen. Dieser Verweis ist ebenfalls ausreichend.
  3. Sichtbarkeit Marke – Die Marke ist auf der Originalverpackung oder auf dem Artikel selbst sichtbar. Zusätzlich ist sie auf einem oder mehreren Produktbildern auf der bol-Produktseite sichtbar.

Dies müssen Sie erfüllen

Stellen Sie sicher, dass all Ihre Markenartikel bei bol denselben Markennamen haben, wie dieser auf dem Registrierungsformular angegeben wird. Der Schutz von Produktinformationen wird nur Artikeln gewährt, bei denen der Markenname der Markenregistrierung exakt mit dem Markennamen auf bol übereinstimmt.

Häufig gestellte Fragen zu den Richtlinien für die Markenregistrierung

Entsprechen Ihre Artikel den Richtlinien?

Dann kommen Sie für eine Markenregistrierung infrage! Melden Sie sich an, um die Vorteile nutzen zu können.