Umsatzsteuerbehandlung Ausland
Wenn Sie Waren an Kunden in anderen Ländern verkaufen, gelten andere Umsatzsteuerregeln. Die Umsatzsteuerbehandlung hängt vom Land ab, in das Sie versenden, vom Umsatzsteuerstatus des Kunden (Geschäfts- oder Privatkunde) und vom Sitz Ihres Unternehmens. Wir empfehlen Ihnen immer, gründliche Recherchen durchzuführen und bei Bedarf einen Steuerberater zu konsultieren.
Verkauf an Geschäftskunden in einem anderen Land
Es ist nicht möglich, grenzüberschreitend an Kunden mit einem Geschäftskonto zu verkaufen. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Geschäftskunde über ein Privatkonto bestellt und eine Rechnung anfordert. Dies gilt als innergemeinschaftliche Lieferung von Waren. Unter bestimmten Bedingungen gilt der 0%-Mehrwertsteuersatz mit entsprechenden administrativen Anforderungen.
Wenn ein Geschäftskunde grenzüberschreitend bestellt, muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wird dennoch MwSt. berechnet, kann dies korrigiert werden. Sie erstatten die MwSt. an den Kunden und stellen eine Rechnung mit 0% MwSt. aus. So hat der Kunde keine MwSt. gezahlt und erhält eine korrekte Rechnung.
Als Verkäufer erfassen Sie diese Bestellung als innergemeinschaftliche Lieferung in Ihrer Buchhaltung. So vermeiden Sie eine doppelte Mehrwertsteuerzahlung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde.
Verkauf an Privatkunden in einem anderen Land
Für Lieferungen an Privatkunden in einem anderen EU-Land gelten andere Regeln. Grundsätzlich gilt der Mehrwertsteuersatz des Ziellandes und die Umsatzsteuer muss dort gemeldet werden. Dies gilt nicht, wenn Sie unter der Lieferschwelle bleiben.
Sie sind verpflichtet, Ihren Umsatz pro Land zu erfassen und in Ihrer Buchhaltung zu dokumentieren. Überschreiten Sie die Schwelle, müssen Sie sich in diesem Land für Mehrwertsteuerzwecke registrieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde.
Hinweis: Wenn Ihr Jahresumsatz an Privatkunden die Schwelle überschreitet, müssen Sie sich in diesem Land registrieren, den lokalen Mehrwertsteuersatz anwenden und die Steuer dort abführen. Beachten Sie die Schwellenwerte pro EU-Land.