Beißringe
Um die Sicherheit unseres Sortiments weiterhin zu gewährleisten, gilt innerhalb der Kategorie Beißringe eine zusätzliche Kontrolle. Nur Marken, die zuvor von bol genehmigt wurden, können in dieser Kategorie verkauft werden. Diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde eingeführt, um ein möglichst zuverlässiges und sicheres Angebot für unsere Kunden zu garantieren.
Wann benötigen Sie eine Verkaufsberechtigung?
Wir möchten, dass Kunden weiterhin über bol kaufen. Deshalb bieten wir gemeinsam ein zuverlässiges und sicheres Sortiment. Für einige Produktgruppen gelten zusätzliche Verkaufsbedingungen. In manchen Fällen gilt auch eine Markenrichtlinie für selektiven Vertrieb. Auf dieser Seite sehen Sie, ob dies für Ihr Sortiment gilt.
Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, in der untenstehenden Liste der genehmigten Marken aufgeführt?
Sie benötigen keine Verkaufsrechte, um diese Marke zu verkaufen. Diese Marke wurde bereits überprüft und darf in dieser Kategorie angeboten werden.
Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, auf dieser Seite nicht aufgeführt?
Wenn die Marke, die Sie in dieser Produktkategorie verkaufen möchten, nicht in der obigen Liste aufgeführt ist, müssen Sie zuerst Verkaufsrechte beantragen. Erst nach Genehmigung dürfen Sie die Marke in dieser Kategorie anbieten. Verkaufsrechte können nur beantragt werden, wenn die Marke die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Die EAN ist auf den Namen des Markeninhabers registriert und bei GS1 eingetragen.
- Die Marke ist beim BOIP (oder EUIPO/WIPO) registriert.
- Ihre Registrierung ist in den Niederlanden und Belgien gültig.
- Die Marke ist in der richtigen Produktklasse registriert. Ihre Marke muss für eine Produktklasse unter 35 eingetragen sein. Die Produktklassen 35 bis 45 sind nur für Dienstleistungen und nicht für Waren gültig. Achten Sie also darauf, dass Ihre Marke für die richtige Klasse registriert ist und diese unter 35 liegt.
- Der artikel muss in dieser Klasse auch unter Angabe der richtigen Waren eingetragen sein.
- Der Markenname und/oder das Markenlogo ist auf dem artikel und/oder der Originalverpackung angebracht.
- Der Markenartikel entspricht der Norm NEN-EN 71-1, 71-2, 71-3 und 71-12.
- Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Markenartikel vorhanden.
- Die Produktinformationen entsprechen den Richtlinien.
- Ihre Marke muss die oben genannten Punkte erfüllen, sobald der artikel auf bol hinzugefügt wird.
Geben Sie den Markennamen in das dafür vorgesehene Feld ein, wenn Sie die Produktinformationen eingeben. Dies muss in Textform erfolgen, auch wenn die Marke ausschließlich als Bildmarke registriert ist. Es ist nicht gestattet, einen Markennamen zu verwenden, der nicht beim BOIP registriert ist. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
Wie beantrage ich Verkaufsrechte?
Um die Antragszeit für Sie als partner zu verkürzen, ist es lediglich erforderlich, Informationen für zwei artikel pro Marke einzureichen. Senden Sie die untenstehenden Informationen an productsafety@bol.com:
- Eine Liste von 2 artikeln, die Sie anbieten möchten, einschließlich der dazugehörigen EANs. (jpg, jpeg, png, pdf, docx, xls, xlsx, nicht mehr als 1 Dokument, mit einem Maximum von 10 MB).
- Bilder der 2 artikel. Stellen Sie sicher, dass die Produktverpackung, die CE-Kennzeichnung und die EANs auf den Fotos gut sichtbar sind. (jpg, jpeg, png, pdf, docx, xls, xlsx, nicht mehr als 1 Dokument, mit einem Maximum von 10 MB).
- Ein Weblink zur Registrierungsnummer der Marke im BOIP.
- Testbericht der 2 artikel. Aus dem hervorgeht, dass die artikel die Norm NEN-EN 71-1, 71-2, 71-3 und 71-12 erfüllen.
- Konformitätserklärung (Declaration of conformity).
Antrag senden
Wenn Sie einen Antrag an die oben genannte E-Mail-Adresse senden, stimmen Sie den Bedingungen zu und erklären, dass Sie die oben genannten Informationen wahrheitsgemäß ausgefüllt haben und die bereitgestellten Informationen korrekt sind.