Sicherheitsgitter
Um die Sicherheit unseres Sortiments weiterhin zu gewährleisten, gilt innerhalb der Kategorie Sicherheitsgitter eine zusätzliche Kontrolle. Nur Marken, die zuvor von bol genehmigt wurden, können in dieser Kategorie verkauft werden. Diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde eingeführt, um unseren Kunden ein möglichst zuverlässiges und sicheres Angebot zu gewährleisten.
Wann benötigen Sie eine Verkaufsberechtigung?
Wir möchten, dass Kunden weiterhin über bol kaufen. Deshalb bieten wir gemeinsam ein zuverlässiges und sicheres Sortiment. Für einige Produktgruppen gelten zusätzliche Verkaufsbedingungen. In manchen Fällen gilt auch eine Markenrichtlinie für selektiven Vertrieb. Auf dieser Seite sehen Sie, ob dies für Ihr Sortiment gilt.
Dadurch ist es nicht mehr erlaubt, markenlose Artikel in dieser Kategorie zu verkaufen. Um eine Marke anbieten zu dürfen, müssen sowohl die Artikel als auch die zugehörigen Produktinformationen den Markenrichtlinien entsprechen. Weitere Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie auf dieser Seite.
Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, in der untenstehenden Liste der genehmigten Marken aufgeführt?
Dann benötigen Sie keine Verkaufsrechte, um diese Marke zu verkaufen. Diese Marke wurde bereits geprüft und darf in dieser Kategorie angeboten werden.
Marken
Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, nicht auf dieser Seite aufgeführt?
Wenn die Marke, die Sie in dieser Produktkategorie verkaufen möchten, nicht in der obenstehenden Liste aufgeführt ist, müssen Sie zuerst Verkaufsrechte beantragen. Erst nach Genehmigung dürfen Sie die Marke in dieser Kategorie anbieten. Verkaufsrechte können nur beantragt werden, wenn die Marke die untenstehenden Bedingungen erfüllt:
- Die EAN ist auf den Namen des Markeninhabers registriert und bei GS1 eingetragen.
- Die Marke ist beim BOIP (oder EUIPO/WIPO) registriert.
- Die Eintragung ist in den Niederlanden und Belgien gültig.
- Die Marke ist in der richtigen Produktklasse registriert. Ihre Marke muss für eine Produktklasse unter 35 eingetragen sein. Die Produktklassen 35 bis 45 sind nur für Dienstleistungen und somit nicht für Waren gültig. Achten Sie also darauf, dass Ihre Marke für die richtige Klasse, also eine unter 35, registriert ist.
- Der Artikel muss in dieser Klasse auch unter Angabe der richtigen Waren eingetragen sein.
- Der Markenname und/oder das Markenlogo befinden sich auf dem Artikel und/oder der Originalverpackung.
- Der Markenartikel entspricht der Norm NEN-EN 19:30-2011.
- Die Produktinformationen entsprechen den Richtlinien.
- Die Marke muss die oben genannten Punkte ab dem Zeitpunkt erfüllen, an dem der Artikel auf bol hinzugefügt wird.
Geben Sie den Markennamen im dafür vorgesehenen Feld bei der Eingabe der Produktinformationen ein. Dies muss in Textform erfolgen, auch wenn die Marke ausschließlich als Bildmarke registriert ist. Es ist nicht gestattet, einen Markennamen zu verwenden, der nicht beim BOIP registriert ist. Daraus können nämlich keine Rechte abgeleitet werden.
Wie beantrage ich Verkaufsrechte?
Um die Bearbeitungszeit für Sie als partner zu begrenzen, ist es lediglich erforderlich, Informationen für zwei Artikel pro Marke einzureichen. Senden Sie die untenstehenden Informationen an productsafety@bol.com:
- Eine Liste von 2 Artikeln, die Sie anbieten möchten, einschließlich der zugehörigen EANs. (jpg, jpeg, png, pdf, docx, xls, xlsx, nicht mehr als 1 Dokument, mit einem Maximum von 10 MB).
- Bilder der 2 Artikel. Stellen Sie sicher, dass die Produktverpackung und die EANs auf den Fotos gut sichtbar sind. (jpg, jpeg, png, pdf, docx, xls, xlsx, nicht mehr als 1 Dokument, mit einem Maximum von 10 MB).
- Ein Weblink zur Registrierungsnummer der Marke im BOIP.
- Testbericht der 2 Artikel. Aus dem hervorgeht, dass die Artikel der Norm NEN-EN 1930:2011 entsprechen.
Anfrage senden
Wenn Sie eine Anfrage an die oben genannte E-Mail-Adresse senden, stimmen Sie den Bedingungen zu und erklären, dass Sie die obenstehenden Informationen wahrheitsgemäß ausgefüllt haben und die bereitgestellten Informationen korrekt sind.