Schmuck, Juwelen und Uhren

Finden Sie hier alle Informationen zu Verkaufsrechten für die Kategorie Schmuck, Juwelen und Uhren.

Wir möchten die Produktauthentizität bestimmter Marken auf unserer Plattform garantieren. Deshalb benötigen Sie als Partner Verkaufsrechte für diese Marken. Hierfür gibt es 3 Optionen. Lesen Sie die Optionen durch, damit Sie wissen, was Sie tun müssen, um eine bestimmte Marke anbieten zu können.

Mit dem Markeninhaber wurde vereinbart, dass das Sortiment der betreffenden Marke nur von autorisierten Anbietern über bol angeboten werden darf. Bei selektivem Vertrieb wendet der Markeninhaber objektive Kriterien an, die alle Anbieter erfüllen müssen. Dies ist nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Sortiment über einen offiziellen Vertriebskanal der betreffenden Marke bezogen wurde. Für welche Marken dies zutrifft? Das sehen Sie in der untenstehenden Liste. Wenn dies der Fall ist, beantragen Sie Verkaufsrechte über den untenstehenden Button.

Wenn Sie einen Antrag absenden, indem Sie auf den untenstehenden Button klicken, stimmen Sie den Bedingungen zu und erklären, dass alle ausgefüllten Informationen der Wahrheit entsprechen und die bereitgestellten Informationen korrekt sind.

A-Marken

Sie benötigen keine Verkaufsrechte, um diese Marke zu verkaufen. Achtung: Marken, die in der untenstehenden Liste genannt werden und auch in der obigen Liste der A-Marken vorkommen, können nur hinzugefügt werden, wenn Sie Verkaufsrechte für diese spezifische A-Marke beantragt haben.

Genehmigte Marken

3. Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, auf dieser Seite nicht genannt?

Neues Schmuckmarke anbieten
Um einen (Haus-)Markenartikel einer Schmuckmarke, die (noch) nicht bei bol bekannt ist, anbieten zu können, muss dieser zuerst von bol geprüft werden. Hierfür können Sie einen Markenautorisierungsantrag über den untenstehenden Button einreichen.

Wenn Ihr Markenartikel die untenstehenden Anforderungen erfüllt, können Sie eine Markenautorisierung beantragen.

  • Die Marke ist beim BOIP registriert (EUIPO und/oder WIPO sind nur ausreichend, wenn sie Teil einer bestehenden und aktiven BOIP-Registrierung sind).
  • Ihre Eintragung ist in den Niederlanden und Belgien gültig.
  • Die Schmuckmarke ist in der richtigen Produktklasse registriert. Klicken Sie hier, um zu überprüfen, ob Ihre Marke in der richtigen Produktklasse eingetragen ist.
  • Der Artikel muss in dieser Produktklasse auch unter Angabe der richtigen Waren eingetragen sein.
  • Artikel müssen mit einer offiziellen GS1-EAN versehen sein.
  • Die Produktinformationen entsprechen den Richtlinien.
  • Ihre Marke muss die oben genannten Punkte ab dem Zeitpunkt, an dem der Artikel auf bol hinzugefügt wird, erfüllen.

Achtung

Auch wenn Sie Ihre Marke nur als Bildmarke registriert haben, ist es erforderlich, dass Sie den Markennamen als Text im Markenfeld der Produktinformationen eintragen.

Achtung

Es ist nicht gestattet, einen Markennamen zu führen, der nicht beim BOIP registriert ist.