Tierarzneimittel (CBG)
Möchten Sie Tierarzneimittel über bol anbieten? Dann stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation hierfür beim CBG registriert ist.
Tierarzneimittel
Der Verkauf bestimmter Tierarzneimittel-artikel wird aufgrund gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften reguliert. Die Tierarzneimittelverordnung beschreibt alle Kriterien, denen ein Tierarzneimittel entsprechen muss. Das Tierschutzgesetz, die Tierarzneimittelverordnung 2022 und die Tierarzneimittelregelung 2022 beschreiben alle (niederländischen) nationalen Kriterien, denen Tierarzneimittel entsprechen müssen.
Als anbieter sind Sie selbst immer dafür verantwortlich, dass Ihr Angebot diesen entspricht. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Tierarzneimittel anbieten möchten. Für den niederländischen Markt gelten andere Regeln als für den belgischen Markt.
Verkauf in Belgien
Es ist derzeit nicht gestattet, Tierarzneimittel in Belgien anzubieten. Für den verkauf in Belgien gelten zusätzlich zu den oben genannten auch die Anforderungen der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG). Sie dürfen in Belgien keine Tierarzneimittel online verkaufen, also auch nicht aus den Niederlanden exportieren.
Verkauf in den Niederlanden
In den Niederlanden darf die Kategorie „FREI“ von Tierarzneimitteln (Tierarzneimittel, die rezeptfrei erhältlich sind) gehandelt werden. Dies betrifft Tierarzneimittel, die sowohl für Lebensmittel produzierende als auch für nicht Lebensmittel produzierende Tiere bestimmt sind. Dieser Typ von Tierarzneimittel („FREI“) ist in der Datenbank des CBG für Tierarzneimittel aufgeführt.
Es ist daher verpflichtend, immer das artikelmerkmal „Typ Tierarzneimittel“ auszufüllen. Im Zweifelsfall können Sie Ihre artikel in der Datenbank für Tierarzneimittel nachschlagen.
Ein Produkt kann auch aufgrund eines veterinärmedizinischen Anspruchs oder aufgrund seiner Beschaffenheit als Tierarzneimittel angesehen werden.
Es ist nicht gestattet, Tierarzneimittel in den Kategorien „UDA“, „UDD“ und „URA“ anzubieten.
Eintragung im Register für den Internethandel mit Tierarzneimitteln erforderlich
Die Eintragung im Register für den Internethandel mit Tierarzneimitteln ist für Händler obligatorisch, die Tierarzneimittel über das Internet zum verkauf anbieten. Dies betrifft Tierarzneimittel mit einer Genehmigung für das Inverkehrbringen oder einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Diese sind hier zu finden:
- Tierarzneimittel, die in der Tierarzneimittel-Informationsdatenbank aufgeführt sind
- Tierarzneimittel mit einer Ausnahmegenehmigung für bestimmte Heimtiere
Informationen zur Beantragung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Tierarzneimittels finden Sie hier.
Wenn Sie ausschließlich artikel verkaufen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, können Sie nicht in das Register für den Internethandel mit Tierarzneimitteln aufgenommen werden.
Für die Eintragung in das Register für den Internethandel mit Tierarzneimitteln sind ein Auszug aus dem Handelsregister (KvK) und das Ausfüllen eines Fragebogens erforderlich. Eine Registrierung für Ihre eigene Webadresse mit der URL, die mit Ihrem Webshop verknüpft ist, ist ausreichend. Sie müssen sich nicht separat erneut für den verkauf über bol registrieren. Es ist jedoch wichtig, dass der registrierte Firmenname im Register mit dem Namen übereinstimmt, unter dem Sie über bol verkaufen. Wenn Sie keine eigene Website haben, sondern ausschließlich über bol verkaufen, können Sie bei der Webadresse „ausschließlich verkauf über bol“ angeben.
Wenn Ihre Registrierung abläuft, müssen Sie bol darüber informieren.
Darüber hinaus ist:
- Es ist verpflichtend, bei freien Tierarzneimitteln eine aktuelle Packungsbeilage/Anleitung beizufügen. Sie können auf die Packungsbeilage verlinken, indem Sie diesen Link im Attribut „Link“ der artikelinformationen verwenden: Link.
Anstelle der XXXX tragen Sie die dem Registrierungsnummer entsprechenden Ziffern ein. Diese Nummer ist auf der Außenverpackung oder in der Packungsbeilage, die sich in der Verpackung befindet, angegeben. Dies ist die sogenannte REG NL Nummer. Wenn keine REG NL Nummer, sondern beispielsweise eine REG NL H Nummer angegeben ist, geben Sie in diesem Fall trotzdem ausschließlich regnl vor der Nummer an. - Auf jeder Seite, auf der Kunden Tierarzneimittel in ihren Warenkorb legen können, wird ein europäisches Logo angezeigt.
- Es ist verpflichtend, bei den artikelmerkmalen „Typ Tierarzneimittel“ auszufüllen.
Seresto
Möchten Sie Tierarzneimittel der Marke Seresto (weiterhin) anbieten? Dies ist fortan nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Sortiment über einen offiziellen Vertriebskanal der betreffenden Marke bezogen wurde. Beantragen Sie die Verkaufsrechte über den untenstehenden Link.