Haushaltsgeräte

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Saugroboter

Möchten Sie Saugroboter anbieten? Das ist möglich, wenn die Artikel von einer der unten aufgeführten Marken stammen. Möchten Sie eine andere Marke anbieten? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Marke und das zugehörige Sortiment den niederländischen und/oder belgischen Gesetzen und Vorschriften sowie den bol-Richtlinien entsprechen.

Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, nicht auf dieser Seite aufgeführt?

Neue Marke anbieten


Um einen (Haus-)Markenartikel einer Marke anzubieten, die bol (noch) nicht bekannt ist, muss diese zuerst von bol geprüft werden. Hierfür können Sie über den untenstehenden Button einen Markenautorisierungsantrag stellen.

Wenn Ihr Markenartikel die untenstehenden Anforderungen erfüllt, können Sie eine Markenautorisierung beantragen.

  • Die Marke ist beim BOIP registriert (EUIPO und/oder WIPO sind nur ausreichend, wenn sie Teil einer bestehenden und aktiven BOIP-Registrierung sind).
  • Ihre Registrierung ist gültig in den Niederlanden und Belgien.
  • Die Marke ist in der richtigen Produktklasse registriert. Klicken Sie hier um zu überprüfen, ob Ihre Marke in der richtigen Produktklasse eingetragen ist.
  • Der Artikel muss in dieser Produktklasse auch unter Angabe der richtigen Waren eingetragen sein.
  • Artikel müssen mit einer offiziellen GS1-EAN versehen sein.
  • Ihre Marke muss die oben genannten Punkte ab dem Zeitpunkt, an dem der Artikel auf bol hinzugefügt wird erfüllen.

Achtung

  1. Auch wenn Sie Ihre Marke nur als Bildmarke registriert haben, ist es wichtig, den Markennamen als Text in das Markenfeld der Produktinformationen einzugeben.
  2. Es ist nicht gestattet, einen Markennamen zu verwenden, der nicht beim BOIP registriert ist.

Dreame

Um Dreame-Artikel bei bol verkaufen zu dürfen, benötigen Sie Verkaufsrechte.

Ausverkaufsfrist

Für bestehende Partner, die Dreame vor dem 23. Juni 2026 angeboten haben, gilt eine Abverkaufsfrist. Diese Abverkaufsfrist beträgt 1 Monat pro Jahr, das Sie auf Ihrem Verkäuferkonto aktiv sind, mit einem Maximum von 6 Monaten. Wir runden die Abverkaufsfrist nach oben auf. Sind Sie beispielsweise 2 Jahre und 1 Monat aktiv, beträgt Ihre Abverkaufsfrist 3 Monate. Sie dürfen dieses Sortiment dann bis einschließlich 23. September verkaufen. Möchten Sie diese Artikel weiterhin verkaufen, ist es wichtig, dass Sie vor diesem Datum neue Verkaufsrechte beantragen.