Arzneimittel

Hier finden Sie Informationen über den Verkauf von Arzneimitteln in den Niederlanden.

Arzneimittel Niederlande (AV/UAD)

Ein Arzneimittel ist ein Medikament, das einen Stoff oder eine Kombination von Stoffen enthält, die dazu bestimmt sind, eine bestimmte Wirkung auf den Körper zu haben. Die Wirkung kann Heilung sein, Linderung von Symptomen wie Schmerzen oder Vorbeugung von Krankheiten.

Einige Arzneimittel sind frei verkäuflich und können an allgemeinen Orten (z. B. Supermärkten) verkauft werden. Dies sind Arzneimittel des allgemeinen Verkaufs (AV). Die meisten Arzneimittel sind ausschließlich in Apotheken und Drogerien (UAD) erhältlich. UAD-Arzneimittel dürfen nur in Apotheken und Drogerien verkauft werden, wo fachkundige Beratung zum Medikament verfügbar ist.

Verkaufsrechte für Arzneimittel in den Niederlanden beantragen

Möchten Sie AV- und UAD-Arzneimittel über bol auf dem niederländischen Markt anbieten? Dann ist es verpflichtend, Verkaufsrechte für Ihr verkäuferkonto(s) zu besitzen. Bei der Beantragung von Verkaufsrechten müssen Sie auch den zusätzlichen Bedingungen für Verkaufsrechte zustimmen.

 

Für den Verkauf von AV- und UAD-Artikeln („Arzneimittel“) gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  • Der Partner wird sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Richtlinien für die Bereitstellung einer verantwortungsvollen Versorgung des Centraal Bureau Drogisterijbedrijven (CBD) halten, die für den Verkauf von Arzneimitteln gelten.
  • Der Partner, der Arzneimittel über die Plattform von bol verkauft, ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften für den Verkauf von Arzneimitteln verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Partner unter anderem für die Anzeige der vorgeschriebenen Informationen über die angebotenen Arzneimittel auf der Plattform, die geltenden Werberegeln (einschließlich Art. 62 Art. 86 Gnw & des niederländischen Werbekodex) und die Bereitstellung von Beratung durch einen diplomierten Drogisten an Werktagen und mindestens einem Wochenendtag verantwortlich ist.
  • Der Partner, der Arzneimittel über die Plattform von bol verkauft, muss die erforderliche Genehmigung besitzen und auf der Übersicht der Online-Anbieter von Medikamenten unter UV/UAD-Arzneimittel (Online-Anbieter von Medikamenten) angemeldet und aufgeführt sein.
  • Es ist verpflichtend, eine CBD-Mitgliedschaft zu besitzen und deren Richtlinie für verantwortungsvolle Versorgung zu erfüllen. Der Partner muss hierfür das Audit mit dem CBD abgeschlossen haben und den Inhalt der CBD-Datenbank für die Informationen nutzen, die über Arzneimittel angezeigt werden müssen (z. B. Beipackzettel, Dosierungen usw.). Der Partner wird auf Anfrage von bol das Ergebnis des Audits mit bol teilen.
  • Arzneimittel dürfen nur in den Niederlanden angeboten werden, der Verkauf in Belgien ist nicht gestattet.
  • Wenn ein Partner ein Bündel von 3 gleichen Arzneimitteln anbieten möchte, muss er jederzeit auch 1 Stück anbieten. Der Grund dafür ist, dass ein Verbraucher nicht zum Kauf von mehr Arzneimitteln angeregt werden darf, als nötig. Beim alleinigen Angebot von 3 Stück hat der Verbraucher keine andere Wahl, als mehrere Stück abzunehmen. Dies ist gesetzeswidrig.
  • Es ist nicht gestattet, UA- (ausschließlich Apotheke) und UR- (ausschließlich Rezept) Arzneimittel auf der Plattform von bol zum Verkauf anzubieten.
  • Als Partner sind Sie jederzeit verantwortlich für die von Ihnen bereitgestellten Inhalte. Auch wenn Sie nicht die Kaufschaltfläche haben, aber die von Ihnen bereitgestellten Inhalte live sind, haften Sie für die Informationen, die bei Ihren Artikeln angezeigt werden.
  • Alle Lieferungen an den Kunden werden vom Partner versandt und der Partner wird ausschließlich Artikel anbieten, die beim Partner auf Lager sind (kein Dropshipping);
  • Es ist nicht gestattet, kostenlose Muster von Arzneimitteln zu verteilen, direkte oder indirekte Preisangebote zu machen, Gutscheine auszugeben und Mengenrabatte beim Verkauf von Arzneimitteln anzubieten. Der Partner ist hierfür jederzeit selbst verantwortlich.
  • Arzneimittel dürfen nur von einem Partner verkauft werden, der einen diplomierten Drogisten beschäftigt und diesen Drogisten an Werktagen und mindestens einem Wochenendtag für die Beratung der Kunden zur Verfügung stellt.

Achtung!

Verkaufsrechte können erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen CBD-Anmeldung beantragt werden und nicht, wenn der Antrag bei CBD noch läuft.

So beantragen Sie Verkaufsrechte:

  1. Senden Sie die unten stehenden Informationen (ausgefüllt) als Antrag für Verkaufsrechte an healthassortment@bol.com & gezondheid@bol.com . Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
    A. Name verkäuferkonto
    B. Händler-ID
    C. Antragsdatum
    D. Verkaufs-E-Mail-Adresse
    E. Beantragen Sie Verkaufsrechte für 1 oder mehrere verkäuferkonten? Füllen Sie für jedes verkäuferkonto die Informationen A bis D aus.
    F.'Ja, ich stimme den Zusätzlichen Bedingungen' für Verkaufsrechte zu
    G. ’Ja, ich erfülle die zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von AV- und UAD-Arzneimitteln’
  2. Wir beginnen mit der Prüfung Ihres Antrags.
  3. Wir fordern von Ihnen die folgenden Nachweise an, um zu überprüfen, ob Sie die Bedingung erfüllen:
    - CBD-Mitgliedschaft
    - CBD-Auditbericht
    - Genehmigung(en) und Registrierungen für den Verkauf von AV/UAD-Arzneimitteln
    - Verfügbarkeit eines diplomierten Drogisten, einschließlich der Zeiten, in denen der Kunde den diplomierten Drogisten anrufen kann.
  4. Sie senden uns die Nachweise zurück;
  5. Wir prüfen die eingereichten Unterlagen. Erfüllen diese die Anforderungen? Dann erhalten Sie Verkaufsrechte für AV/UAD-Arzneimittel in den Niederlanden. Wenn diese die Anforderungen nicht erfüllen, können wir keine Verkaufsrechte vergeben.

Sobald Sie Verkaufsrechte erhalten haben, dürfen Arzneimittel angeboten werden. Die Verkaufsrechte werden regelmäßig überprüft. Stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit die zusätzlichen Bedingungen erfüllen.