Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR)
EPR verpflichtet den Erstanbieter in NL oder BE zur Sammlung und zum Recycling. Verkauf über bol ist nur bei Einhaltung möglich. Regeln Sie Ihre Verkaufsrechte oder Anmeldung, um eine Offline-Schaltung zu vermeiden.
Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR)
EPR steht für Erweiterte Produzentenverantwortung. EPR bedeutet, dass die Partei, die den Artikel zum ersten Mal in den Niederlanden oder Belgien auf den Markt bringt, auch für die Sammlung, Wiederverwendung oder das Recycling von Artikeln und Verpackungen verantwortlich ist. Dies kann der Hersteller sein, aber auch Sie, der Partner. Dafür zahlen Sie dann einen bestimmten Betrag.
Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden EPR-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, sind wir gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. Wir werden dies in Kürze aktiv durchsetzen. Verkaufen Sie Artikel innerhalb der EPR-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um verkaufen zu dürfen:
- Verkaufsrechte erhalten oder;
- sich bei den Verwaltungsgesellschaften anmelden.
Beantragen Sie daher jetzt Ihre Verkaufsrechte oder melden Sie sich bei einer Verwaltungsgesellschaft an.
Wer kann Verkaufsrechte beantragen?
- Partner, die nicht zur Zahlung von EPR verpflichtet sind.
- Partner von außerhalb der Europäischen Union (ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die EPR-pflichtig sind.
- Partner, die EPR individuell abführen.
Sind Sie zur Zahlung von EPR verpflichtet und tun dies auch? Dann werden Sie automatisch für den Verkauf in den betreffenden Kategorien zugelassen. Nur Partner von außerhalb der Europäischen Union (ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) können nicht automatisch zugelassen werden. Sie müssen auch Verkaufsrechte über bol beantragen.
Für welche Produktkategorien muss ich Verkaufsrechte beantragen?
Da bol bei einigen EPR-Verpflichtungen prüfen muss, ob Verkaufspartner diese abführen, können Sie nur für diese Kategorien Verkaufsrechte beantragen. Für andere Kategorien, für die möglicherweise ebenfalls eine EPR-Verpflichtung besteht, müssen wir noch nicht prüfen, ob Verkaufspartner diese abführen. Das kann sich in Zukunft ändern.
Die Kategorien, für die Sie Verkaufsrechte beantragen können, sind:
- Elektrische/elektronische Geräte, Einwegkameras und (Taschen-)Lampen (für den Verkauf in Belgien)
- Autoreifen (für den Verkauf in Belgien)
- Batterien und Akkus (für den Verkauf in Belgien)
- Batterien HEV und Fahrzeuge (für den Verkauf in Belgien)
- Matratzen (für den Verkauf in Belgien)
- Solarmodule (für den Verkauf in Belgien)
- Batterien (für den Verkauf in den Niederlanden)
Was muss ich einreichen?
Was Sie zur Beantragung von Verkaufsrechten einreichen müssen, hängt von Ihrer Rolle ab.
- Für Partner, die nicht EPR-pflichtig sind: eine Einkaufsrechnung pro Produktkategorie für einen der Artikel, die Sie verkaufen möchten
- Für Partner von außerhalb der Europäischen Union, die EPR-pflichtig sind: Nachweis der Anmeldung bei einer Verwaltungsgesellschaft
- Für Partner, die individuell abführen: ein Nachweis über die individuelle Abführung