Smartwatches & Activity-Tracker

Hier finden Sie alle Informationen zu den Sortimentsrichtlinien für die Kategorie Smartwatches & Activity-Tracker.

Achtung!

Seit dem 1. November 2025 fallen Sportuhren unter die Markenautorisierungsrichtlinie für Smartwatches und Activity-Tracker. Zusammen bilden diese drei Kategorien nun eine einheitliche Richtlinie: Wearables.

Es ist möglich, Smartwatches und Activity-Tracker aus der untenstehenden Markenliste anzubieten. Möchten Sie eine andere Marke anbieten? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Marke und Ihr zugehöriges Sortiment den niederländischen und/oder belgischen Gesetzen und Vorschriften sowie den bol Richtlinien entsprechen.

Ist die Marke, die Sie verkaufen möchten, nicht auf dieser Seite aufgeführt?

Neue Marke anbieten


Um einen (Haus-)Markenartikel einer Marke anzubieten, die bol noch nicht bekannt ist, muss die betreffende Marke zuerst von bol geprüft werden. Dafür können Sie einen Markenautorisierungsantrag mit dem Formular einreichen, das Sie über die Schaltfläche unten finden.

Wenn Ihr Markenartikel die untenstehenden Anforderungen erfüllt, können Sie die Markenautorisierung mit Hilfe des folgenden Formulars beantragen.

  • Die Marke ist beim BOIP registriert (oder beim EUIPO/WIPO).
  • Ihre Registrierung ist gültig in den Niederlanden und Belgien.
  • Die Marke ist in der richtigen Produktklasse registriert. Ihre Marke muss für eine Produktklasse unter 35 eingetragen sein. Die Produktklassen 35 bis 45 sind nur für Dienstleistungen und nicht für Waren gültig.
  • Der Artikel muss in dieser Klasse auch unter Angabe der richtigen Waren eingetragen sein.
  • Artikel müssen mit einer offiziellen GS1 EAN versehen sein.
  • Ihre Marke muss die oben genannten Punkte erfüllen ab dem Zeitpunkt, an dem der Artikel bei bol hinzugefügt wird.

Geben Sie den Markennamen im Markenfeld ein, wenn Sie die Produktinformationen eingeben. Tun Sie dies in Textform, auch wenn Sie Ihre Marke nur als Bildmarke registriert haben.

Die Verwendung eines nicht beim BOIP registrierten Markennamens bei einem Artikel ist nicht gestattet. Daraus können nämlich keine Rechte abgeleitet werden.

Achtung

  1. Auch wenn Sie Ihre Marke nur als Bildmarke registriert haben, müssen Sie den Markennamen als Text im Markenfeld der Produktinformationen eintragen.
  2. Es ist nicht erlaubt, einen Markennamen zu verwenden, der nicht beim BOIP registriert ist.

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