Household
Find all information regarding the assortment policy for the Household category here.
European legislation on explosives precursors
Precursors are substances that can be found in everyday household items and can be used for making explosives. That's why European legislation restricts (the use of) these substances. From 1 February 2021, European Regulation 2019/1148 on explosives precursors applies. This European legislation also applies in the Netherlands. Read more.
Gebrauchtartikel
Gebrauchtartikel oder Margenwaren können nur in den Kategorien Bücher, Musik, Games und Filme angeboten werden. Für die übrigen Kategorien können Sie keine Verkaufsrechte beantragen. Es ist also nicht möglich, andere Gebrauchtartikel als Bücher, Musik, Games und Filme über bol anzubieten.
CLP Sicherheitshinweise
Auf der Verpackung einiger Artikel befinden sich Sicherheitsinformationen. Diese Informationen sind wichtig, da wir unseren Kunden damit Artikel von hoher Qualität und Sicherheit gewährleisten. Zudem schreiben die europäischen Richtlinien vor, dass die Sicherheitsinformationen auch auf der Produktseite aufgeführt werden müssen. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie hier. Die obligatorischen Sicherheitsinformationen sind auf der Verpackung des Artikels zu finden. Die detaillierten Sicherheitsinformationen stehen auf dem Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS). Das SDS kann beim Partner des Artikels angefordert werden. SDS ist wichtig für Produktgruppen mit Artikeln, die gefährliche Stoffe enthalten. Denken Sie hierbei zum Beispiel an Artikel wie Sekundenkleber, Waschmittel und Spülmittel. Geben Sie für jeden Artikel die erforderlichen Merkmale ein. Diese müssen mit den Sicherheitsinformationen auf dem Etikett der Produktverpackung übereinstimmen:
- SIGNALWORT: „Gefahr“ oder „Warnung“;
- GEFAHRENHINWEIS(E): auf dem Etikett sind diese unter der Überschrift Gefahrenhinweise zu finden. Diese sind an den H-Sätzen auf dem SDS zu erkennen;
- VORSORGEMASSNAHMEN: dies sind die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen. Diese sind an den P-Sätzen auf dem SDS zu erkennen.
Achtung
Alle bei den Attributen ausgewählten Sicherheitsinformationen müssen exakt mit dem Etikett auf der Produktverpackung übereinstimmen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass unsere Kunden über die Sicherheitsrisiken dieses Sortiments informiert sind.
CE-Kennzeichnung
Um anzuzeigen, dass Ihre artikel die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllen, gibt es die sogenannte CE-Kennzeichnung. Für die meisten artikel, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt gebracht werden, ist diese Kennzeichnung sogar verpflichtend!
Lesen Sie das Whitepaper
Möchten Sie wissen, wie das genau funktioniert? In diesem Whitepaper über Produktsicherheit und eine gültige Konformitätserklärung wird es Ihnen erklärt.
CE-Kennzeichnung in 3 Minuten

Ist die CE-Kennzeichnung auch für Sie verpflichtend?
Eine CE-Kennzeichnung ist für artikel der folgenden Produktgruppen verpflichtend (beachten Sie, dies bedeutet nicht, dass Sie all diese artikel auch über bol verkaufen können):
- Sprengstoffe für zivile Zwecke
- Pyrotechnische artikel
- Bauprodukte
- Spielzeug
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische, elektronische und energiebezogene artikel
- Medizinprodukte (beachten Sie: hierfür gelten zusätzlich zu den CE-Kennzeichnungen noch spezifische Richtlinien, die Sie erfüllen müssen. Sie können dies in dieser Nachricht und im Medizinprodukte-Beleid nachlesen)
- Mess- und Wiegegeräte
- Maschinen und zugehörige artikel
- Transportmittel
Ergreifen Sie die folgenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihr Sortiment die Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt:
- Es ist verpflichtend, die Produktinformationen 'CE-Kennzeichnung' auszufüllen, die unter den optionalen Informationen im verkäuferkonto verfügbar sind. Sie können über ein Dropdown-Menü angeben, ob die CE-Kennzeichnung auf Ihrem artikel, auf der Verpackung Ihres artikels oder in einer Anleitung Ihres artikels 'sichtbar' ist. Wenn Ihr artikel nicht unter die CE-Vorschriften fällt, können Sie 'nicht zutreffend' auswählen. Wir werden diese Produktinformationen überprüfen. Für bestehendes Sortiment ist es nicht verpflichtend, ein Foto hochzuladen.
- Für ein neues Sortiment müssen Sie ein Foto der CE-Kennzeichnung (JPEG- oder PDF-Dateityp) hochladen, die auf dem artikel angebracht ist. Ist dies technisch nicht möglich, genügt ein Foto der CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder in der Anleitung. Anweisungen und Beispiele zum Hinzufügen der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
- Der Handelsname und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in Europa:
Für bestehendes und neues Sortiment bitten wir Sie, das Textattribut ‘Handelsname und Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU’ bei den optionalen Informationen im verkäuferkonto auszufüllen. Hier müssen Sie den Namen und die Kontaktadresse des Herstellers oder Importeurs in der EU eintragen. Die eingegebenen Informationen werden nicht auf bol sichtbar sein, und wir suchen auch nicht nach dem Einkaufskanal. Hiermit erklären Sie, dass die eingegebenen Informationen auch auf dem artikel oder der Verpackung sichtbar/vorhanden sind.
- Verkaufen Sie einen artikel aus einem Land außerhalb der EU und verkaufen Sie diesen unter dem Markennamen dieses Herstellers. Dann sind Sie ein Importeur mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten.
- Verkaufen Sie einen artikel, den Sie von einem Partner innerhalb der EU gekauft haben. Zum Beispiel von einem Importeur, einem europäischen Hersteller oder einem anderen Distributeur, dann sind Sie ein Distributeur.

- Handelt es sich um Spielzeug und hat der artikel Sicherheitshinweise, fügen Sie diese bitte in den textuellen Produktinformationen unter 'Sicherheitshinweise' hinzu.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumentation und die Konformitätserklärung, die zum artikel gehören, verfügbar haben. Sowohl bol als auch die Behörden können danach fragen.
- Die Website der RVO;
- Die Website der Europäischen Kommission;
- Unsere Ökosystempartner, die Sie beraten können; und
- Unser Beleid auf dem Partnerplatform mit zugehörigem Video und Infosheet.
Wie verwenden Sie die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist an dem bekannten CE-Zeichen erkennbar und muss auf dem artikel oder einem darauf angebrachten Typenschild angebracht werden. Ist dies technisch nicht umsetzbar, dürfen Sie die CE-Kennzeichnung auf der Produktverpackung oder in einem Begleitdokument anbringen (das richtige Bild finden Sie hier).
Was, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen?
Die (Sicherheits-)Regeln sind gesetzlich festgelegt – und somit müssen Sie nachweisen können, dass Sie über die notwendige(n) CE-Kennzeichnung(en) verfügen. Andernfalls verstoßen Sie gesetzlich gegen die Vorschriften. Wenn Sie unser Beleid nicht erfüllen, wird Ihr artikel offline genommen. All dies, um zu verhindern, dass Kunden durch möglicherweise unsichere artikel gefährdet werden.
Möchten Sie weitere Informationen einholen?
Um alle Anforderungen an die Produktsicherheit zu erfüllen, helfen Ihnen unsere Ökosystempartner gerne weiter. Sie bieten auch Beratung und Unterstützung bei Tests, Zertifizierung, Kennzeichnungen, Qualitätssicherung, Etikettierung, dem Verfassen von Anleitungen und dem Design von Verpackungen. Erfahren Sie mehr über unsere Ökosystempartner und wie sie Ihnen auf unserem Partnerplatform Produktsicherheit helfen können.
Was ist die UPV?
UPV steht für Erweiterte Herstellerverantwortung. Dies ist eine Umweltmaßnahme, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Artikel verantwortlich macht, einschließlich der Abfallphase. Mit Hersteller meinen wir die Partei, die einen Artikel zum ersten Mal auf den Markt in den Niederlanden und/oder Belgien bringt. Dies kann also auch Sie als Partner betreffen, wenn Sie Artikel zum ersten Mal auf den Markt bringen.
Unternehmen, die Artikel auf dem belgischen oder niederländischen Markt anbieten, müssen zur Finanzierung und Organisation der Sammlung, umweltfreundlichen Verarbeitung und des Recyclings dieser Artikel am Ende ihrer Lebensdauer beitragen.
Das Ziel der UPV ist es, die Umweltauswirkungen von Artikeln zu verringern, indem Abfall reduziert, Recycling gefördert und die Kosten für die Abfallwirtschaft beim Hersteller angesiedelt werden.
Partner dürfen nur über bol in Belgien und den Niederlanden verkaufen, wenn sie die geltenden UPV-Vorschriften erfüllen. Wenn Partner diese nicht erfüllen, ist bol gesetzlich verpflichtet, das betreffende Sortiment offline zu nehmen. bol wird dies zukünftig auch durchsetzen.
Kollektive oder individuelle Abgabe
In Belgien und den Niederlanden müssen Unternehmen, die bestimmte Artikelkategorien auf den Markt bringen, die UPV-Vorschriften erfüllen. Für Partner von bol bedeutet dies, dass sie sich einer Verwaltungsgesellschaft anschließen müssen, die die UPV kollektiv organisiert und erleichtert, und dafür einen finanziellen Beitrag leisten müssen.
Als Hersteller treten Sie der Verwaltungsgesellschaft bei, indem Sie eine Beitrittsvereinbarung unterzeichnen. In den Tabellen auf dieser Seite sehen Sie, auf welche Artikel und Artikelbestandteile dies in jedem Fall zutrifft. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung auch für andere nicht genannte Kategorien gelten kann.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Verwaltungsgesellschaften.
Verwaltungsgesellschaften UPV - Belgien
Verwaltungsgesellschaften UPV - Niederlande
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Listen sind nicht vollständig. Sie sind als Partner selbst dafür verantwortlich, die für Ihr Sortiment geltenden Abgaben einzuhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf dazu beraten.
Wenn Sie Artikel innerhalb dieser Kategorien produzieren, importieren oder verkaufen, müssen Sie die UPV erfüllen, indem Sie sich einer anerkannten Verwaltungsgesellschaft anschließen. Sie können sich auch dafür entscheiden, individuell für eine umweltfreundliche Verarbeitung Ihrer Artikel zu sorgen. Dann reichen Sie einen individuellen Annahmepflichtplan bei der OVAM für Artikel ein, die Sie als Erster in Belgien auf den Markt bringen. Darin erläutern Sie, wie Sie die Sammlung, Verarbeitung und Präventionsmaßnahmen organisieren. Sie berichten auch jährlich über die Umsetzung des Plans. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Verkaufen Sie als nicht-belgischer Partner an belgische Kunden?
Achten Sie dann genau darauf.
Sind Sie als Unternehmen außerhalb Belgiens ansässig und verkaufen Sie Artikel an belgische Verbraucher oder Unternehmen, zum Beispiel über bol? Dann kann es sein, dass Sie einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen müssen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person oder Organisation in Belgien, die Ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten übernimmt. Die Verantwortlichkeiten sind dieselben wie die eines belgischen Herstellers.
Wichtig: Sie müssen diesen Bevollmächtigten offiziell durch eine schriftliche Vollmacht bestellen, bevor Sie Artikel in Belgien anbieten.
Einige Verwaltungsgesellschaften können selbst als Bevollmächtigte auftreten. In diesem Fall schließen Sie als nicht-belgischer Partner direkt einen Vertrag mit ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Verwaltungsgesellschaften sind hierzu nicht verpflichtet, besprechen Sie dies also immer im Voraus.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsgesellschaften oder der OVAM.
Verpflichtung von bol als Online-Marktplatz
In Kürze wird bol auch bei Partnern durchgreifen, die die UPV-Verpflichtungen innerhalb bestimmter Produktkategorien nicht erfüllen. bol ist gesetzlich verpflichtet, Partner, die unter die UPV-Regelung fallen und keinen Beitrag leisten, vom Verkauf auszuschließen. In den Niederlanden gilt diese Verpflichtung für Batterien und wird voraussichtlich langfristig auch für andere Produktkategorien gelten. In Belgien gilt diese Verpflichtung für alle Kategorien.
Verkaufen Sie Artikel innerhalb der UPV-Kategorien? Dann müssen Sie Folgendes tun, um weiterhin verkaufen zu dürfen:
- Verkaufsrechte beantragen, oder
- Sich bei den Verwaltungsorganisationen anmelden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Verkaufsrechten finden Sie auf dieser Seite.